Zitat:
Zitat von tommie
Und für sowas muss ein Steuerzahler Blüten abgeben 
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Nicht unbedingt. Denn wenn die Klage kostenpflichtig abgewiesen wird, muss der Kläger alle Kosten bezahlen. Es sei denn dieser ist ein Sozialhilfeempfänger, da muss logischwerweise wieder der Steuerzahler ran.
Bei uns im Ort gibts so einen, der hat sogar den Rektor der Schule verklagt, weil dieser dem Sohn vom Sozialhilfeempfänger einen Verweis gegeben hatte
