Zitat:
Original geschrieben von Zeus
@fair play und Mr.Floppy2
ich hab hier das deutsche Grundgesetz neben meinem pc liegen...
es tut mir leid, aber selbst mit freier interpretation kann ich keinen logischen schluss ziehen wieso jemand das tragen von religiösen gegenstänen in schulen verboten werden sollte???
könntet ihr mir mal auf die sprünge helfen, würde gerne mitdiskutieren
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Das Grundgesetz garantiert, in Artikel 4, "die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses" sowie die "ungestörte Religionsausübung".
Aus diesem Artikel entsteht ein Neutralitätsgebot des Staates, welches speziell auf Lehranstalten formuliert wird.
Nach Art. 71 GG steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsichtdes Staates. Die Errichtung und das Betreiben von Volksschulenist, wie sich aus Art. 7 V GG ergibt, der die Zulassung privaterVolksschulen an besonders strenge Voraussetzungen knüpft,grundsätzlich Sache des Staates selbst. Der Staat hat insoweiteinen eigenen Erziehungsauftrag und damit auch die Befugnis, Erziehungszielefestzulegen (vgl. BVerfGE 52, 223 [236] NJW 1980,575).
Interessant ist das es ein ähnliche Diskussion im Rahmen des Kruzifix Urteils gekommen ist.
Das Kuzifix muss aus dem Zimmer verschwinden, wenn es jemanden stört.
Denn. "Angesichts dieses Sinngehalts, den das Kreuz im Klassenzimmerfür nichtchristliche Schüler hat, haben sie und ihreEltern das Vorhandensein der Kreuze hinzunehmen. Dazu verpflichtetsie das Toleranzgebot. Unzumutbare Belastungen entstehen ihnendadurch nicht."
Diese unzumutbaren Belastungen können aber bei der Betrachtung des Kopftuches auftreten, denn es wird als Zeichen des fundamentalistischen Islams gesehen.
Mein Prognose: Das Kopftuch wird Lehrerinnen im Dienst verboten werden. Wie in vielen Ländern Europas übrigens auch.