Zitat:
Original geschrieben von mrfloppi2
[b] ich glaube das das höchste gericht am besten entscheiden kann was verfassungskonform ist..letztens erst haben die doch entschieden dass man mit kopftuch unterrichten darf....
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Das ist die flasche Interpretation des Urteils. Das BVG hat entschieden, es den Ländern gewissermassen erlaubt entsprechende Gesetze zu erlassen. Und da alles Erlaubt ist, was nicht verboten ist, darf sie erstmal das Kopftuch tragen, bis ein entsprechend gesetzliches Verbot erlassen wurde.
Viele Worte doch der Kern steht schon im ersten Satz der Antwort auf die Frage "Wie ist die Stellung der Frau im Islam ?"
Antwort :"Im Islam hat die Frau eine sehr hohe Stellung."
Da mir bei der Frage Frau/Mann genau drei Möglichkeiten einfallen. Ist die Frage hinlänglich beantwortet. Der Mann hat einen höhere Stellung als die Frau.
Der zweite Satz ist übrigens auch sehr interessant.
"Sie wird an erster Stelle als Mutter gesehen"
Ich frage mich, was ist wenn sich die Frau aber nicht als Mutter sieht?
Ich möchte aber nicht zu sehr auf diese Argumente eingehen, weil es schnell zu einer Pro/Kontra Diskussion zum Islam kommen kann, die ich gar nicht möchte.
Zitat:
keine ghettos mit frauen drinn...gib mir ne quelle...sowas hab ich noch nie gehört..ghettos mit juden , ja...aba mit frauen???neeee... nööö tu ich nicht...ich weiss was islmisten sind...und ich weiss auch nicht wie du drauf
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Ein Getto ist ein Ort "(meist abwertend) Stadtviertel, in dem diskriminierte Minderheiten, Ausländer zusammenleben"(Duden)
Zitat:
kommst....denn da wollt ich dir nur zeigen dass deine begründung total unlogisch war..du hast geschrieben dass weil sich ein paar leude das falsche zufluchtsland ausgesucht haben das kopftuchtragen verboten werden muss..häää??hat nix miteinander zu tun...oda??
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Nein es ist nicht unlogisch. Es geht nicht um das Stück Stoff.
Es geht um die Politik der Liberalität. Soll Toleranz für die Intoleranz entgegen gebracht werden. Ich denke nicht.
Jeder Islamist muss sich im klaren sein, dass seine Religion spätesten bei den öffentlichen Interessen keine entscheidende Bedeutung hat.