Zitat:
Original geschrieben von Agent Lie
Ich sage nur ein Wort: Religionsfreiheit. Ihr vergleicht ein Grundgesetz mit einem Gesetz. Und da gewinnt für mich ganz eindeutig das Grundgesetz...
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Lehrer ist aber beamte, und für die gelten sonderregeln. zB. kein Streikrecht(steht im GG)
Zitat:
Die Lehrperson versucht ja nicht ihren Glauben zu vermitteln sondern zeigt ihn nur!! Da liegt ein grosser Unterschied!! Und gerade ihr, die sich doch für so superintelligent halten dürften sich doch nicht durch sowas beeinflussen lassen!!!
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Du unterschätzt den einfluss der Lehrperson. Was passiert ist:
a) Die Lehrerin wird fertiggemacht, von den schülern
b) nicht als gleichwertig indentifiziert (nciht von mir, aber sowas passiert wenn dann unterschwellig)oder als authoritätsperson nichtbeachtet.
c) dann gehen ab jetzt alle christlichen schüler an christlichen Feriertagen in die Kirche statt in die schule, wie es auch gewisse "andersgläubige" machen?
In der Grundschule zB. sind alle Noch sehr leicht zu prägen. Kind kommt nach hause und fragt: "Warum trage ich kein Kopftuch?"--> Kopftuch -->Es merkt, dass es von den "Kopftuchträgern" und "seinesgleichen" nicht akzeptiert wird.
Wenn in der Schulzeischrift eine A4-Seite von 1,5 zensiert wird, dann sind die Regeln klar. Wer sich nicht dran halten will solls bleiben lassen. In einem gewissen Maße kann man sich auch anpassen.
€: @Sven: Du kannst ein kleines Kreuz um den hals nicht mit einem Kopftuch vergleichen, denn das Kreuz kann man verstecken und ein Kopftuch fällt direkt ins Auge.
€²: Will die Frau erreichen, dass SIE ein Kopftuch tragen darf oder generell? Im einzelfall sind meine Informationen wirklich zu spärlich, und generalisieren kann man in diesen Fällen wirklich nicht.