Bist du verrückt???
Sagt dir die BGV C1 bzw. die VBG 70 was, oder die Gaststättenverordnung???
Ich bin vom Fach und ich möchte dich eindringlich davon abhalten irgendwas von dem zu machen, was du da vor hast.
Sollte ich irgendwie mitbekommen, das du das trotzdem vor hast, rufe ich persönlich die Gewerbeaufsicht an. Dafür kann der Verantwortliche in den Knast wandern.
Da fällt mir echt nix mehr ein ...
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