Thema
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Musterung in 4 Wochen - was nun ?
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08-09-2003, 16:48
AgentLie
Overlord
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Ort: Bad Oeynhausen
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Zitat:
Original geschrieben von Omega79
@Agent Lie
es ist verboten wehrpflichtige ins ausland zu schicken ... das passiert nur nach dem ende der wehrPFLICHTzeit
Soweit ich weiß darf man nach der Grundausbildung ins Ausland. Wen nicht umso besser.
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Halfter, Stricke werden faulen
Nasenringe endlichen fallen.
Zaum und Sporen ewig rosten
Und die Peitsche nie mehr knallen.
Diesem Tag gilt unser Streben -
Kuh und Pferd und Gans und Schwein -
Selbst wenn wir ihn nicht erleben,
Unser Ziel muss Freiheit sein.
- George Orwell
AgentLie
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