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Alt 18-08-2003, 11:33
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Gibt es einen Tatbestand Beamtenbeleidigung überhaupt?

Oder handelt es sich "nur" einfach um eine Beleidigung?

Ich würde an Deiner Stelle unbedingt einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Das Mädel war offensichtlich angetrunken, dadurch enthemmt. Wenn der Staat persönlichkeits ändernde Drogen zulässt, dann muss er es auch im Strafmass berücksichtigen . Ich denke die Chance sind gut, aus der Sache sehr viel günstiger zu kommen.

Du hast übrigens ziemlich ersichtlich das Nettoeinkommen Deiner Freundin offen gelegt. So als Vergleich Friedman hat Tagessätze von 116€ bekommen, was in seiner Situation sehr gering. Der Gesetzgeber kennt Tagessätze bis 5000€. Dazu habe ich einen interessanten Link gefunden. http://www.spormann.de/geld.htm

Ich denke, was da mit Deiner Freundin abgezogen wird, ist eine ganz schöne Schweinerei.









Geändert von PlayFair (18-08-2003 um 12:23 Uhr).
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