Zitat:
Original geschrieben von Bigclac
ein freund von mir hat gesagt das das durchaus möglich ist das es je nach einkommen einer person bestimmt wird
aber meines erachtens ist das viel zu hoch550 euro für ne billig beleidigung????
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Du meinst Tagessätze?
Jedenfalls sollte man bei dieser Höhe des Bußgelds Einspruch erheben und die Trunkenheit deiner Freundin als verminderte Schuldfähigkeit anführen.
Aber Achtung, ich habe keinerlei Kompetenz auf dem Gebiet
