Einzelnen Beitrag anzeigen
  #14  
Alt 07-08-2003, 09:45
blaxxxun blaxxxun ist offline
Hundefutter

 
Registriert seit: Aug 2003
Beiträge: 4
blaxxxun hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Sammelklagen sind in Deutschland nicht zulässig.

Im übrigen mußt Du zwischen straf- und zivilrechtlichen Belangen trennen.

Wenn Du von Betrug redest hat es was mit Strafrecht zu tun.

Redest Du von dem finanziellen Schaden der Dir entstanden ist geht es um zivilrechtliche Belange.
Im einzelnen wäre das:
€ 50 für das Spiel --> kein Schadensersatz sondern Rücktritt vom Kaufvertrag. Allerdings ist das ein bischen spät. Du bist verpflichtet das Produkt ausgiebig zu testen. Vor allem ob es alle vereinbarten Funktionen enthält. Solltest Du feststellen, daß es diese nicht enthält bzw. diese fehlerhaft implementiert sind kannst Du den Verkäufer (natürlich Unsinn) bzw. den Hersteller zur Nachbesserung auffordern. Klappt dies nicht darfst Du irgendwann vom Kauf zurücktreten.
Probleme hier:
1. Zeitspanne seit Kauf
2. Ich glaube nicht das EA so "dumm" war mehr zu versprechen bzw. zu garantieren als Du wirklich bekommen hast. In diesem Fall ist die Sache gegessen. Bedenke. Informationen über eventuelle spätere Nachbesserungen (nicht Patches) sind hier wertlos. Also wenn EA 100mal "irgendwann,bald, demnächst" ein Ladderkit herausbringen will ist das keine vereinbarte Eigenschaft der Kaufsache (bei Abschluß des Kaufvertrages).

€ 105,- restliche Kosten Webspace, Arbeitsaufwand etc.

Vielleicht noch unter Aufwendungen im Vertrauen auf das Bestehen des Kaufvertrages aber da Du ja selber zurücktreten willst... ehrlich gesagt kA


Du könntest natürlich mit den von Dir erwähnten 1000 Mann EA in den USA verklagen. Dann würde ich aber nicht nur auf die von Dir angesprochenen € 155,- gehen sondern gleich auf $ 1.550.000 (oder mehr) wegen den Dir entstandenen seelischen Verletzungen.

(Den letzten Absatz bitte nicht zu ernst nehmen.)
Mit Zitat antworten