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Alt 17-05-2003, 23:27
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kurze Zusammenfassung

c't 11/03 Seite 56

Verfasser des Original Artikels ist Dr. Andreas Lober, Rechtsanwalt der Frankfurter Kanzlei Schulte

Der Vorwurf den EA gegen die BPjM erhebt erinnert an den einzigen bislang ergangenen Gerichtsurteil bezüglich der
Indizierung von Computerspielen. Die Indizierung von Gunship wurde vor Jahren vom Gericht aufgehoben.
Das keiner der BPjM Tester durch die Gunship Trainingsmission kam, wird damals seinen Teil zum Urteil beigetragen haben.

Die Spielbranche ist insgesamt durch die Indizierung aufgeschreckt weil Strategiespiele in D sehr erfolgreich verkauft werden können und
diese bislang auch nicht die Indizierungs-Favoriten darstellten.
Der Autor findet das vom EA aufgeführte Argument, EA als Tochterunternehmung einer amerikanischen Firma, sollte gezielt bestraft werden weit hergeholt,
kann aber "gewisse politische Komponente" erkennen. Es wird ferner im Artikel der Hauptgrund der Indizierung "Massenvernichtungswaffen auf Zivilisten" im Kontext der
älteren C&C Titel dargestellt.
Besonderen Stellenwert erhält die Indizierung dadurch, daß diese nicht wie üblich wegen Gewaltverherrlichung, sondern wegen Kriegsverherrlichung erfolgte.
Der Unterschied gewinnt im neuen Jugendschutzgesetz stark an Bedeutung, da für kriegverherrlichende Spiele die selben Werbe- und Vertriebsbeschränkungen wie für Indizierte Spiele bestehen. Das Problem liegt dabei vielmehr in der Klärung der Kriterien welche erfüllt seinen müssen, um den Sachverhalt von Gewalt- bzw Kriegsverherrlichung zu erfüllen. Wenn Generals nach dem 1.April 03 erschienen wäre, würde es nicht indiziert werden sofern es eine Altersfreigabe von 18 Jahren bekommen würde.

Gruss
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