Hallo zusammen. Ich habe keine Zeit, mich mit diesem Fall intensiv zu beschäftigen, aber ganz grob kann ich dazu sagen:
1. Was will die Betroffene ?
Strafrechtlich ist da gar nichts zu machen. Kein Straftatbestand erkennbar. Somit brauchen wir auch nicht über das Unterlassen und die Garantenpflicht fachsimpeln.
btw: Sepuku: Jetzt sag nur, dass Du auch an der Uni in Tübingen studiert hast bzw. studierst !?
Disziplinarmaßnahmen ?
Es handelt sich hier ja nicht um ein schulinternes Geheimnis (Benotung, usw.), sondern um eine außerschulische Angelegenheit. Die oben zitierten Vorschriften beziehen sich auf andere Fälle.
Also wird daraus auch nichts.
Schadensersatz ? Nein, keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Klar, das war kein feiner Zug des Lehrers. In diesem Fall trifft ihn keine Schweigepflicht. Das ist nun einmal das Risiko, wenn man anderen Leuten etwas anvertraut und auf deren Diskretion hofft. Es macht hier keinen Unterscheid, ob sie das einem Mitschüler, dem Hausmeister oder einem Lehrer anvertraut hat.
Geändert von Gerry (12-05-2003 um 12:17 Uhr).
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