Zitat:
Original geschrieben von biosteel
Sorry, aber was erwartet ihr von Leuten die ihr Leben lang nur verarscht wurden und grade so ihr Abi gepackt haben?
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Der Lehrkörper hat eine sogenannte Garantenstellung er hat die Pflicht alles zu tun um Schaden von den Schülern abzuwenden!
Er hat seine Garantenstellung verletzt.
Sobald es nun Konsequenzen für die kleine regnet ist der Lehrer am Ars.. .
siehe Garantenstellung 3 d.
http://www.jura.uni-tuebingen.de/vog...enstellung.htm
Das ist jetzt meine erste Idee gewesen ihn wegen einer Pflichtverletzung zu Nageln.
Aber ich empfehle auch noch einmal Gerry heranzuziehen er hat auch Jura studiert.
Ich bin mir nämlich nicht 100 % sicher ob es ein Unterlassungsdelikt sein muss ich glaube das trifft auch bei positivem handeln zu ;und ob im objektiven Tatbestand eine Körperliche Gefahr drohen muss.
Auf jeden Fall zielt erstmal auf seine Pflichtverletzung als Amtsträger.Problem außerdienstliche Kenntniserlangung.
siehe dazu :
http://www.jura.uni-tuebingen.de/vog...ung-schema.htm
P.S.: Ich hab Gerry eine PM geschrieben damit er mal ein Kommentar seinerseits zu dieser Sache abgibt und mich verbessert.