Zitat:
Original geschrieben von pr.ophet
mhmm abwarten und tee trinken ich red morgen mittag mit nen offiziellen von ea bzgl dem thema klage
wer fragen hat und denkt sie seien wichtig bitte einfach hier posten und ich leite sie an ea germany gerne weiter
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Meine Frage kommt jetzt wohl zu spät. Trotzdem würde ich mich freuen, wenn Du sie noch irgendwie weiterleiten könntest:
Wie kann EA eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Indizierung einreichen, wenn diese Klage - nach meiner Auffassung - schon an der Zulässigkeit scheitert !?
Entweder hat EA schon im März Widerspruch gegen den Verwaltungsakt "Indizierung" eingelegt (aber davon wurde nie berichtet) oder die Klage ist offensichtlich unzulässig.
Eine Klage hat nämlich nur Erfolg, wenn zuvor rechtzeitig Widerspruch eingelegt wurde (innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes).
Eine anschließende Klage muss wiederum innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides eingelegt werden.
Wie kann also EA so urplötzlich Anfang Mai klagen ?
Da die von EA beauftragten Juristen wohl kaum "Volltrottel" sind, wurde gegen die Entscheidung wohl schon im März Widerspruch eingelegt und dieser Widerspruch zurückgewiesen.
Wer ist eigentlich Widerspruchsbehörde, steht also über der BPjM ? Das Familienministerium ?