erm,
wird das ein flame versuch?
Nix StrR sondern ÖR.
wenn ja dann lies bitte hier :
Die Entscheidungen der Bundesprüfstelle sind Verwaltungsakte.
Gegen die Entscheidungen des 12er-Gremiums ist der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten eröffnet:
Klage gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln;
Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster;
Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht (Sitz: Berlin);
Bei Grundrechtsverletzung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Sitz: Karlsruhe).
Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums kann alternativ die Entscheidung des 12er-Gremiums eingeholt oder der Klageweg direkt beschritten werden.
Ich will mich net streiten.Wir kennen uns ja gar nicht.
Bin aber auch Mopedfahrer.
P.S.: Woher weisst du so sicher das es nicht zur Beschlagnahmung kommt?