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Alt 15-03-2003, 23:19
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Sepuku Sepuku ist offline
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OL Nick: Sepuku999
erm,

wird das ein flame versuch?

Nix StrR sondern ÖR.

wenn ja dann lies bitte hier :


Die Entscheidungen der Bundesprüfstelle sind Verwaltungsakte.
Gegen die Entscheidungen des 12er-Gremiums ist der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten eröffnet:

Klage gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln;
Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster;
Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht (Sitz: Berlin);
Bei Grundrechtsverletzung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Sitz: Karlsruhe).
Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums kann alternativ die Entscheidung des 12er-Gremiums eingeholt oder der Klageweg direkt beschritten werden.

Ich will mich net streiten.Wir kennen uns ja gar nicht.
Bin aber auch Mopedfahrer.


P.S.: Woher weisst du so sicher das es nicht zur Beschlagnahmung kommt?

Geändert von Sepuku (15-03-2003 um 23:45 Uhr).
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