Zur Strafe wegen Probezeit kann ich nichts sagen, da ich in der Probezeit entweder nie zu schnell war, oder nie erwischt wurde (weiß das nicht mehr so genau

).
Aber die Toleranz, die bei einer Radarfalle abgezogen wird, ist exact so, wie comcin geschrieben hat, 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 % !
10 % und solche Scherze existieren nur, wenn man Dir nachfährt und dann kommt es auch darauf an, ob das durch eine geeichte Kamera dokumentiert werden kann, oder ob Dir beispielsweise Zivilpolizei ohne Meßgeräte nachfährt, denn dann müssen sie eine bestimmte Strecke hinter Dir sein, in der sich der Abstand nicht verringert und von dem Wert auf ihrem Tacho wird dann eine "relativ" große Toleranz abgezogen.
Da dies hier nicht zutrifft, also 3 % !
Wenn Dein Kumpel auf den Tacho geguckt hat und es waren etwa 130 drauf, dann kann man normalerweise davon ausgehen, daß das auch stimmt. Der Blitz der Radarfalle erschreckt einen nämlich normalerweise, so daß man entweder vom Gas geht, oder sogar leicht bremst und dabei dann auf den Tacho guckt. Wenn man schnell genug guckt, kommt das in etwa hin, bei sehr genauem Tacho war er eher noch schneller. Dann zieh da mal 4-5 km/h von ab und Du hast es.
Daß mit dem Nachforschen in jedem Fall kann ich eigentlich nicht bestätigen, ich hab es erlebt, daß einfach der Halter angeschrieben wird. Möglicherweise gibt es Unterschiede, ob die Stadtverwaltung blitzt, oder die Polizei selbst.
Sollte einfach nur die Mutter angeschrieben werden, sollte sie es einfach bezahlen. Ab 31 km/h außerorts bekäme sie auch 3 Punkte, die könnte sie aber normalerweise auch übernehmen, wenn sie noch keine hat. Fahrverbot gibt es außerorts erst ab 41 km/h !
Sollte doch nachgeforscht werden, besteht natürlich die Möglichkeit zu sagen, daß man es selbst nicht gewesen ist, aber das ist bei einem Privat-PKW nicht ganz so einfach zu verschleiern, wie bei einem Firmen-Wagen, die Rennleitung ist ja nicht völlig verblödet und interessiert sich dann sicherlich für Ehemann/Kinder !
Außerdem führt so etwas dazu, daß man dazu verpflichtet wird ab dann ein Fahrtenbuch für den Wagen zu führen, dann muß man wieder rumtricksen, beispielsweise den Wagen auf jemand anderen anmelden, der diese Pflicht nicht hat.