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Alt 26-01-2003, 01:25
Benutzerbild von klaus52
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Eindeutig Nein!
Da wäre zu einem die Tatsache, dass man Fehler in der Rechtsprechung nie ausschließen kann - wenn ein solcher fehler im Nachhinein aufgedeckt wird kann man jemanden mit lebenslanger Haft noch freilassen, einen toten nicht mehr....
Zum anderen macht der Staat, der wohl eigentlich eine Vorbildfunktion einnehmen sollte, den Menschen das vor, was sie eben nicht machen sollen...
Und, das das Prinzip "Abschreckung" bei der Todesstrafe nicht wirkt sieht man ja daran dass die Kriminalitätsrate in Ländern mit Todesstrafe nicht niederiger ist als in welchen ohne...