Zitat:
Original geschrieben von gersultan
- Strafrecht (mutwillige Beschädigungen/Diebstahl)
- Teilnahme am Gewinnspiel mit Geld
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Ab 16 (oder 14) ist man, soweit ich weiß, schon so weit strafmündig, daß mutwillige Beschädigungen und Diebstahl auf eigene Verantwortung laufen.
Mit dem Gewinnspiel... dieses Gesetz der Bundesregierung halte ich eh für kompletten Schwachsinn, aber EA kann da vermutlich nichts tun...
