Zitat:
Original geschrieben von devil
naja ich mir das gelaber von dene angehört von wegen das man die nebelscheinwerfer nur bei sicht unter 50 m einschlaten darf .. soweit ich weis war das mit der nebelschlussleuchte aber egal ich nix weiter gesagt und weiter gefahren
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Die Nebelscheinwerfer dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung wie z. B. durch Nebel, Schnee oder Regen angemacht werden.
Die Nebelschlußleuchte nur bei Sichweite unter 50 Meter
UND Nebel.
Leider gibt es genug Dösköppe, die die auch bei schlechter Sicht ohne Nebel anmachen und überhaupt keine Ahnung haben, wie die Dinger blenden.