Interessant fand ich auch diesen Satz.
Zitat:
Der Staatssekretär ließ jetzt auch durchsickern, dass in Zukunft die potenziellen Gebührenzahler den Beweis zu liefern hätten, dass sie kein GEZ-pflichtiges Gerät besitzen. Bisher mussten die GEZ-Schnüffler hier den Beweis liefern. Da diese keine Wohnungen betreten dürfen, gelang das fast nie. Eine solche Beweislastumkehr stellt man sich in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei so vor: „Es könnte eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben werden“, so ein Mitarbeiter.
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Ich muss meine Unschuld beweisen?
