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Alt 20-02-2009, 09:29
Naos Naos ist offline
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Zitat:
Zitat von ~Sunrise~ Beitrag anzeigen
Also ab dem 1Tag hast du anspruch, zahlst ja auch dafür.

Zu der dauer kommt es immer auf den Vertrag an.
Nö. Nach meiner Erfahrung ist das nicht so wie bei einer Haftpflicht oder so. Sonst könnte man ja eine Rechtsschutz abschließen wenn etwas bevor steht und danach wieder kündigen. Bzw. Versicherung abschließen - klagen - Verhandlung - Versicherung kündigen.

Bei mir war es damals so, das die Rechtschutz zuerst eine gewisse Dauer hat aktiv sein müssen.

Zitat:
Ab welchem Zeitpunkt eine neu abgeschlossene Versicherung in Anspruch genommen werden kann, steht normalerweise in den Geschäftsbedingungen.
Das ist mir klar. Leider habe ich hier aber nicht alle AGBs von allen Versicherern im Kopf und wollte desw. Erfahrungswerte abklopfen
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Zitat:
Zitat von italyTanX Beitrag anzeigen
Im zweifel immer zur arbeitnehmerkammer gehen und fragen. die sind zwar zur zeit etwas überladen aber eine schnelle auskunft können die dir da auch geben.
Gibt es nur für Bremen und das Saarland

Geändert von Naos (20-02-2009 um 09:29 Uhr). Grund: Automatisch verhindertes Doppelposting
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