Hio
Im Grunde kann man leider nicht wirklich was machen....alldiweil: Wenn die das Ausschildern, muss das nicht zwingend richtig sein. Ein Angebot, dass irgendwo hängt (oder ein Preisschild am Zigarettenautomaten oder ähnliches) ist juristisch formuliert nur ein "invitatio ad offerendum" - also eine Einladung ein Angebot abzugeben.
Darum ist es ja auch falsch, dass Ware zu dem Preis verkauft werden muss, zu dem sie ausgezeichnet ist.
Wenn die also einen Stückpreis angeben, kann auch das Set als Stück gemeint sein - nicht nur eine Box.
Verbraucher Zentrale schön und gut...aber es wird leider auchnicht wirklich was bringen!
Da hilft nur der Saure Apfel
in diesem sinne³: