Anwalt meines vertrauens meinte gerade im Skype das nen schritt zum verbraucherschutz angebracht wäre.
Murmelte was von Lockangeboten die nicht rechtens sind.
Wird ausdrücklich ein Stückpreis angeboten meinte er , könnte es nach Deutschem Recht so ausgelegt werden , das sie auch seperat verkauft werden müssen.
Ansonsten fällt dies unter Lockangebot und ist nicht rechtens und Saturn könnte somit theoretisch zumindest Abgemahnt werden.
Er behält sich aber ausdrücklich Irrtümer vor , da dies nicht sein Fachgebiet war.
Daher rät er sich mit dem Verbraucherschutz in verbindung zu setzen.
Diese sind schliesslich für sowas da.
Gab die letzten Wochen ja schon genug Diskussionen um diese Praktiken auch gerade im Bezug auf Saturn im Osten Deutschlands.
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