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27. Mai 2006 - 22:54 Uhr
Schumacher bestraft: Start in Monaco vom 22. Startplatz
(F1Total.com) - Nach stundenlangen Beratungen der drei Renn-Stewards in Monte Carlo ist die Entscheidung um kurz vor 23 Uhr gefallen: Ferrari-Pilot Michael Schumacher verliert seine Pole Position und startet als 22 in den Großen Preis von Monaco. Damit stehen beide Ferrari in der letzten Startreihe. Teamkollege Felipe Massa war im Zeitenfahren in die Leitplanken gekracht.
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Siehste, Alonso hat doch die Pole geschafft.

MCLaren hätte die eigentlich bekommen müssen, wenn MS nicht diesen komischen Strassenblockierer gemacht hätte.
Weitere Infos:
Schumacher muss ans Ende der Startaufstellung
Interview mit Schumacher:
"Stehe ich hier vor Gericht?"
Artikel:
Deshalb wurde Schumacher bestraft...
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Für dieses Vergehen wurden dem Ferrari-Star alle Qualifying-Zeiten gestrichen und er folgerichtig ans Ende der Startaufstellung versetzt - von der Pole auf Rang 22; noch hinter seinen Teamkollegen Felipe Massa, der im Qualifying in der Mauer gelandet war.
Die drei Stewards konnten auf Grundlage der von der FIA und Ferrari angelieferten Daten, keinen ersichtlichen Grund finden, warum Schumacher an dieser Stelle so extrem gebremst hat und mussten daraus schlussfolgern, dass er sein Auto absichtlich an dieser Stelle gestoppt hat!
Man konnte feststellen, dass Schumacher in Sektor 1 schnell war, in Sektor zwei schon Zeit verloren hat und dann in Sektor drei ähnliche Geschwindigkeiten wie bei seiner schnellsten Runde erreichte. Dann hat er in Rascasse so hart gebremst, dass die Vorderräder blockierten und er die Kontrolle wiedergewinnen musste.
Dies habe er getan ohne die Leitplanken zu berühren, danach starb ihm jedoch der Motor ab mit dem Ergebnis, dass das Auto teilweise die Strecke blockierte. Damit habe er gegen Paragraph 116 der Sporting Regulations verstoßen.
Dieser besagt: "Wenn ein Fahrer während des Qualifyings, nach Auffassung der Stewards, absichtlich auf der Strecke stehen bleibt oder einen anderen Fahrer behindert, werden seine Zeiten gestrichen." Nach Paragraph 112 ist dagegen kein Einspruch möglich.
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