Zitat:
Erst im März 1990 befanden die Bundesverfassungsrichter, dass nur die dritte Strophe "strafrechtlich geschützt" sei. Mithin fehlt aber ein förmliches Gesetz über eine Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland noch immer.
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Vielleicht bezieht sich Sven ja auch auf diesen Satz?
Nachzulesen
hier.
D.h. doch wohl im Bürokratendeutsch, das die anderen bei offiziellen Anlässen verboten sind.