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Alt 24-03-2006, 17:43
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Germane45 Germane45 ist offline
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Ich würde es manchmal begrüssen, wenn unsere Gerichte in dem Zusammenhang so hart vorgehen würden, wie es die Amerikaner machen.


Zitat:
Zitat von Sven
'Wiedergutmachung in angemessener Umgebung unter Aufsicht, über mehere Monate'
Ein Gespräch, das ich kürzlich mit einer Mitarbeiterin vom Jugendamt hatte, war schon sehr interessant.
Was kann ein Opfer für eine Entschädigung erwarten?

Erst wenn z.B. die Nase gebrochen wird, kann man dem Täter eine Strafe von 100 Arbeitsstunden aufhalsen.
Diese werden dann mit ca. 6 Euro die Std. vergütet.
Das (Schmerzens-)Geld erhält das Opfer.

Allerdings ist das eine aussergerichtliche Maßnahme.
Die Privatklage bleibt jedem natürlich weiterhin offen.

Dieses neue Prinzip soll angeblich etwas bringen.
Aktenkundig sind die Täter bis 25.

Danach werden die Daten gelöscht.

Mal ne Kurzinfo zum Täter/Opferausgleich hier.
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