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Ich erlaube mir entsprechendes zu kopieren.
Lernbehinderte Jugendliche und junge Erwachsene machen eine Berufsausbildung in besonders geregelten Ausbildungsgängen. So können sie einen Berufsabschluss erreichen, der ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Die Förderung erfolgt durch das zuständige Arbeitsamt.
Junge Menschen ab 15 Jahren, die aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation nicht im Elternhaus leben können und keine betriebliche Ausbildung machen können, wohnen in Einrichtungen der Jugendhilfe und erlernen einen Ausbildungsberuf in einem der angebotenen Berufsfelder.
Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BAE) durchlaufen lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen. Schulische Defizite und soziale Schwierigkeiten können mit Hilfe dieser Ausbildungsform überwunden werden.
Die Förderung übernimmt in diesen Fällen auch das Arbeitsamt.
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