Zitat:
Zitat von Sonicboom
Generals dreht sich zwar darum, Panzer zu befehligen und andere Panzer und Menschen kaputt zu machen, jedoch steht im Vordergrund nicht die Gewalt, sondern die Taktik! Wer nur nach der körperlichen Gewalt handelt verliert!
Nur wenn der Spieler taktisches Verständniss aufweißt, kommt er weiter.
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Das Spiel wurde von der USK ja auch ab 16 eingestuft, und nicht ab 18

Sollte soweit dann doch in Ordnung sein

Für die Indizierung sind sie nicht verantwortlich - nach neuem Jugendschutzgesetz wäre das wohl auch nicht passiert
Ansonsten sag ich nicht, dass die Leute von der USK unfehlbar sind - sie sind Menschen, und Menschen machen auch Fehler... egal, ob sie bei der USK arbeiten, oder nicht

Und Wilfried Grüßinger hatte auch erzählt, dass sie sich bei ihren Entscheidungen nicht immer unbedingt einig sind... ich denke schon, dass sich dadurch auch mal Abweichungen um eine Alterstufe durchaus ergeben können

Und wenn du immer mit dem Beispiel AR1 - StarCraft kommt muss ich dazu eines sagen: Ar1 liegt 9 Jahre zurück... Und damals steckte die USK auch noch in ihren Kinderschuhen... Richtlinien und Vorgehensweisen müssen sich auch erstmal finden, und das ganze einspielen... zudem hat sich dene ich die Beurteilung im Laufe der Zeit durchaus geändernt, wurde weniger streng denke ich... ein Jedi Knight würde heutzutage nicht mehr eine Ab 18 Bewertung bekommen (die ich auch nie verstanden habe

), wobei StarCraft ja aber noch genauso zur alten Zeit gehört, ein ab12 daher wirklich verwunderlich ist und sich schwer mit der doch sehr fiktionalen Handlung erklären lässt.
Dennoch würde ich das mal abhaken, vielleicht wurden, als Bewertungen der USK nur Empfehlungen waren, und nicht verpflichtend, das ganze auch noch inkonsequenter durchgegangen, als es jetzt mit Einbindung ins JuschG geschiet... vielleicht ist es immer noch inkonsequent - ich bin was Spiele betrifft wirklich nicht auf dem Laufendem - aber da slässt sich mit Sicherheit nicht an einem 8 und einem 9 Jahre alten Spiel fest machen... wenn, dass sollten sie schon nach dem neuem Jugendschutzgesetz erschienen sein
