Thema: Sammelklage
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  #59  
Alt 24-07-2003, 17:27
Gerry Gerry ist offline
Basishausmeister

 
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RE: mh

Zitat:
Original von Prego
Zitat:
Original von Gerry
Zitat:
Original von Natowest
Ps aber den Artikel darf ich umtauschen oder ?
Versuch es einfach. Zwar ist Software grundsätzlich vom Umtausch (nach Öffnung) ausgeschlossen, aber es gibt anscheinend immer wieder freundliche Verkäufer, die dann doch ein Spiel zurücknehmen. Da brauchst Du aber sehr viel Glück.
Auf dem rechtlichen Weg wird das alles zu mühsam, teuer und aufwendig.
Davon abgesehen, dürften hier kaum die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag vorliegen (s.o.).
Aber genau das ist ja ein weiteres Problem von Software, die Lizenzbedingungen und die AGB kann ich mir erst dann durchlesen, wenn die Software offen ist. Also kann ergo ein Umtausch nicht ausgeschlossen sein. Dieser müsste dann zumindest von dem Hersteller der Software durchgeführt werden.
Das schließen die Händler dann wieder selber aus durch folgende AGBs (ein Beispiel), die in den Geschäftsräumen einsehbar sind:

"
Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerverpackung, gleich welcher Art und an welcher Stelle, werden die Softwarelizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder der Umtausch ist nach Öffnung ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen bleibt das Recht zur Rückgabe von nachweislich mangelhaften Produkten, die im Rahmen der Herstellergarantie ausgetauscht werden. Die Leistungsbeschreibungen der Software und der Hardware sind Festlegungen des Vertragsgegenstandes von seiten der Hersteller und Autoren und daher keine gewährleistungsrechtliche Zusicherung der Firma X. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Gleiches gilt für ersatzweise gelieferte Ware.
"
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