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Alt 12-12-2004, 09:11
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Ich glaube das mit den 15€ bedarf noch einiger Klärung.
Ich habe diese noch nicht gezahlt! Als ich die Karte einreichte hat man mir diesen Werkstattauftrag gegeben und ich hab das erstmal so hingenommen. Es wurde vereinbart, dass erst bezahlt wird wenn ich die Karte wieder abhole.

Sollte ich eines Tages bei denen stehen und eine Karte in der Hand halten wird diese eingepackt, auf die Gesetzeslage verwiesen und nicht gezahlt. Wenn es denen nicht passt können die ja einen Schüler wegen 15€ verklagen ,viel Spaß! Sowas macht sich in der Presse immer gut. Also diese 15€ sind daher nicht das Problem. Viel mehr gilt es erstmal an den Ersatz zu kommen.

Ich überlege übrigens ob ich bei der Klage gleich mal (zumindest bei der Androhung der Klage) so richtig auf die Kacke haue. Das heißt ich fordere keinen Ersatz sondern ich sehe den Kaufvertrag seitens der Verkäufers für beendet an und verlange daher mein Geld zurück. Das sind dann schon mal 315€. Das ist natürlich nicht der tatsächliche Wert der Karte aber es soll ja auch ein wenig abschreckend sein. Könnte man weiterhin noch irgendwas aufschlagen?
Ob sich diese Forderung durchziehen lässt ist eine andere Sache aber man möchte sich ja bedrohlich machen.

Mal sehen was das Telefonat mit dem Chef so bringen wird.....

Edit: Rechtschutsversicherung ist vorhanden. Ich werde also bei Bedarf einen Anwalt einschalten. Eigentlich hoffe ich aber das alleine die Androhung der Klage Wunder wirkt.
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Geändert von RedBasti (12-12-2004 um 09:13 Uhr).
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