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-   -   Generals-Besitz strafbar !? (http://www.cncforen.de/showthread.php?t=28494)

ED-ZAR 04-03-2003 00:25

Generals-Besitz strafbar !?
 
Laut dem Gesetz würden sich meine Eltern starfbar machen wenn sie für mich Generlas kaufen ( bin 16)! Angeörige werden laut Jugendschutzgesetz nicht bestraft .
Soll ich sie jetzt zum Kauf überreden ?
Dabei will ich Generals unbedingt !

spermi 04-03-2003 00:32

Wieso sollte es dein Spiel sein? Wenn es deine Eltern kaufen kann es genauso gut sein das sie es selbst spielen.

Darüber hinaus ist der Besitz eines indizierten Spiels nicht strafbar,es darf lediglich nicht mehr dafür geworben werden,egal in welcher Weise...

AgentLie 04-03-2003 01:39

Soweit ich weiss waer es auch nicht strafbar, wenn sie es nur fuer dich kaufen.

BurnXout 04-03-2003 03:16

ne, glaube auch nicht, dass es strafbar ist.´Warum auch? Du hast ja es ja ganz legal erworben, oder?

~Memento~ 04-03-2003 03:49

Blödsinn... dann wären einige andere Spiele die du hast und auch indziert sind auch strafbar.

Würde es so sein würden sie es bekannt geben und dann müsstest du genauso das Geld wieder bekommen.

UwePM [SEUCHE] 04-03-2003 08:59

Re: Generals-Besitz strafbar !?
 
Zitat:

Original geschrieben von ED-ZAR

Dabei will ich Generals unbedingt !


warum hast du es dir dann nicht am 13 bzw. am 14.02. gekauft :rolleyes:

Magicq99 04-03-2003 13:05

Da ist nix strafbar.

Eine Indizierung betrifft nur den Handel. Privatpersonen sind nur soweit betroffen das sie das Spiel nicht überall kaufen können und wenn dann nur gegen Altersnachweis.

Der Besitz ist aber nicht strafbar.

ED-ZAR 04-03-2003 14:04

:cry: :cry:
Ich durfte es mir wenn erst in den Ferien kaufen und jetzt sagt meine Mutter dass so umstrittene Spiele nicht ins Haus kämen!

Meine Hoffnung liegt auf einer neu Prüfung von Generals am
5. 3. 03 und dass ichs vielleicht doch noch kaufen darf.

Der Verkäufer beim Media Markt meinte dass Indizierte Spiele
auch nan Erwachsene nicht verkauft werden dürfen, was nicht stimmt und er sagte sie hätten es komplett aus dem Sortiment genommen.

Kennt ihr noch andere Händler die Generals nicht mehr verkaufen?

Sven 04-03-2003 14:29

Alle großen Ketten wie Media Markt Saturn etc. werden es komplett aus dem Regal genommen haben. Kaufen kann man es vermutlich nur noch in kleineren Spezialgeschäften.

HamsterDesTodes 04-03-2003 14:40

oder in einem mediamarkt der ahnung hat und deshalb trotz indizierung ein paar exemplare irgendwo aufbewahrt (wie bei uns)

kein plan was der filialleite bei euch für ne nulpe ist *g*
also nich die hoffnung aufgeben und einfach überall mal nachfragen ;)

GlobalSKK 04-03-2003 18:25

wenn de glück hast , GLÜCK wirste brauchen ...
gibt es ein geschäfft da steht generals noch in den regalen !!!
bei uns zum beispiel kann man im schröders getranke markt noch dosen ohne pfand kriegen .
gut n pc game und ne dose is was anderes , aber kann ja immer ma sein ...
löööl

Darkrush 04-03-2003 18:52

MediMarkt und Saturn bieten indizierte Spiele und "ab 18" Games teilweise in roten Boxen ganz normal in den Regalen an ;)

ED-ZAR 04-03-2003 19:04

DAs ist schön für euch alle !! Aber ich kann mir Generals erst kaufen wenn ich 18 bin. :( :( :cry: :cry: Ich werd mich Commandos 3 spielen und Gamecube Spiele (Metroid Prime etc. ).
Ich wünsche euch viel Spaß und hoffe dass bald Tiberian Twillight erscheint!!

Chrissyx 04-03-2003 19:07

Zitat:

Original geschrieben von ED-ZAR
und hoffe dass bald Tiberian Twillight erscheint!!
Es wird erscheinen! Alle Infos zu TT findest Du hier !

ED-ZAR 04-03-2003 19:15

Ich hoffe innigst dass die BPJM sobald wie möglich verboten wird.
Unterschrieben habe ich schon.
Seufz.

Eraser 04-03-2003 19:31

Von wegen der Kauf fürs Kind ist legal.. lol

Wer indiziertes Material jugendlichen zur Verfügung stellt oder zugänglich macht kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen.

Da labert ihr hier Tagelang von der Indizierung ohne zu wissen was abgeht..:shy:

Eraser 04-03-2003 19:32

Zitat:

Original geschrieben von ED-ZAR
Ich hoffe innigst dass die BPJM sobald wie möglich verboten wird.
Unterschrieben habe ich schon.
Seufz.

Ja.. ganz sicher wird die indizierung nun sofort wieder von allen Spielen genommen... ganz schön blauäugig :shy:

Darkrush 04-03-2003 19:37

Aha, aber auch du als "allwissender" darfst die Edit/Delete Funktion benützen ;)

ED-ZAR 04-03-2003 19:42

Ich meine dass die Behörde durch die Klage aufgelöst wird. Das dass dauern wird ( wenn überhaupt) ist mir klar.

Eraser 04-03-2003 19:47

Zitat:

Original geschrieben von Darkrush
Aha, aber auch du als "allwissender" darfst die Edit/Delete Funktion benützen ;)
1. Habe ich nie behauptet "Allwissend" zu sein.
2. Wenn hier Mist am Stück erzählt wird und dadurch evtl. Leute eine Straftat begehen, wird man es wohl sagen dürfen.
3. Wenn ich auf 2 verschiedene Beiträge eingehe, Poste ich auch 2x.

Darkrush 04-03-2003 19:50

Zitat:

3. Wenn ich auf 2 verschiedene Beiträge eingehe, Poste ich auch 2x.
Nein das wirst du nicht, wir haben hier auf dem Board gewisse Regeln die von jedem eingehalten werden müssen.

Elrod Cater F-K 04-03-2003 20:03

ISt gut leute nciht immer streiten

In kleinern läden bekommt man das sogar so die kümmern sich nicht da drum

-=Pyro=- 04-03-2003 20:08

Wenn du es nicht selber als 16-Jähriger bekommst (was jedoch gar nicht so schwer ist) können das deine Eltern für dich kaufen, weil dann die Verantwortung auf sie übergeht. Es bleibt also den Eltern überlassen, welche Erziehung sie ihren Kindern angedeihen lassen, nur dem Verkäufer halt nicht.

CrazyIvan 04-03-2003 20:09

echt traurig dass hier manche immer so extrem aggresiv sind! also ich glaube nicht dass es die kleinen läden noch so öffentlich stehen haben! denn das kann wirklich ziemlich in die hose gehen wenn mal zufällig das geschäft kontrolliert wird! aber wenn man mal nachfragt werden die es bestimmt noch haben! allerdings werden die mit sicherheit nicht noch nachschub bekommen!
also schnell alle läden abklappern!:D

Eraser 04-03-2003 20:16

Zitat:

Original geschrieben von Darkrush
Nein das wirst du nicht, wir haben hier auf dem Board gewisse Regeln die von jedem eingehalten werden müssen.
Tjo dann sperrt mich Hochwürden..

@Pyro: Genau solche Leute wie dich meinte ich mit meinem 1. Posting. Mach dich erstmal schlau, dann reden wir weiter.

Eltern haben dafür zu haften! Und das nicht zu knapp.

LeoDD 04-03-2003 20:17

Zitat:

Original geschrieben von Eraser
Von wegen der Kauf fürs Kind ist legal.. lol

Wer indiziertes Material jugendlichen zur Verfügung stellt oder zugänglich macht kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen.

Exakt. Deine Eltern können es kaufen, aber dürfen es dir nicht zur Verfügung stellen. Sonst machen sie sich strafbar.

Kannst ja nochmal nen Juristen fragen, ich kenn das aber genauso wie der Radiergummi ;)

CrazyIvan 04-03-2003 20:20

also ich sehe es mal so: wenn die eltern es kaufen würden und es den kindern zu verfügung stellen können die doch einfach behaupten das ihr sohn (oder ihre tochter!) es gekauft haben bevor es indiziert wurde! würde ich jedenfalls so machen!:D

Eraser 04-03-2003 20:25

Guter Einwand.

Weiss leider nicht wie sich das ganze dann verhält, gehe aber davon aus, das bei einer evtl. Anzeige oder ähnlichem der Nachweis wann und wo das Spiel gekauft wurde vorgelegt werden muss.

Wobei dann evtl. sollte kein Beleg oder Nachweis vorhanden sein, das ganze Zugunsten der Eltern ausgeht.. denn es geht im Zweifel immer noch für den Angeklagten.

Seht das mal alles nicht so locker, wegen so vermeindlich kleinen Sachen haben schon ganz andre Leute grosse Probleme bekommen.

LeoDD 04-03-2003 20:50

Hm, meiner Meinung nach ist es egal wann das Spiel gekauft wurde. Theoretisch müssten die Eltern dem Sprößling das Game wegnehmen wenns auf dem Index landet.

Aber nagelt mich darauf nicht fest, das kann nur ein Jurist genauer beantworten.

Agent Smith 04-03-2003 21:03

Zitat:

Original geschrieben von ED-ZAR
:cry: :cry:
Ich durfte es mir wenn erst in den Ferien kaufen und jetzt sagt meine Mutter dass so umstrittene Spiele nicht ins Haus kämen!

Meine Hoffnung liegt auf einer neu Prüfung von Generals am
5. 3. 03 und dass ichs vielleicht doch noch kaufen darf.

Der Verkäufer beim Media Markt meinte dass Indizierte Spiele
auch nan Erwachsene nicht verkauft werden dürfen, was nicht stimmt und er sagte sie hätten es komplett aus dem Sortiment genommen.

Kennt ihr noch andere Händler die Generals nicht mehr verkaufen?

Das ist vollkommen falsch!
Eine Indizierung hat nichts mit einem Verkaufsverbot zu tun, das heißt lediglich, dass dafür keine Werbung mehr gemacht werden darf. Es darf also in keinem Magazin mehr der Name oder Bider auftauchen, bei Händlern muss es aus den Regalen genommen werden (wenns da steht ist es ja in gewisser Hinsicht werbung).

Allerdings darf es "unter der Ladentheke" geführt werden, du musst also danach fragen und wenn du alt genug bist dürfen sie es dir geben.
Ich weiß allerdings nicht ob die Altersbeschränkung bei einer Indizierung automatisch auf 18 springt.

Gerry 05-03-2003 00:57

@ Agent Smith: Natürlich ist eine Indizierung nicht nur ein Werbeverbot (übrigens gilt das nur für Orte/Medien, die auch Minderjährigen zugänglich sind), sondern beinhaltet gleichzeitig ein Verkaufsverbot an Minderjährige.

@ Erazer: Schön und gut was Du hier erzählst, aber nenn mir doch mal die gesetzlichen Grundlagen für Deine Behauptungen.
Bist Du Jurist ?

Eraser 05-03-2003 01:00

Eraser heisse ich hier und um den Gesetzestext zu lesen und zu verstehen muss man kein Jurist sein oder?

Gerry 05-03-2003 01:03

Zitat:

Original geschrieben von Eraser
Eraser heisse ich hier und um den Gesetzestext zu lesen und zu verstehen muss man kein Jurist sein oder?
OK, Eraser. Ich warte aber immer noch auf die Gesetzestexte bzw. einschlägigen Paragraphen.

Eraser 05-03-2003 01:25

Bekommst du.. bin aber gerade am zocken, dann stell ich sie hier rein.

Eraser 05-03-2003 01:35

So wie versprochen:


Zitat:

Indizierungsfolgen

Ist eine Schrift in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen und die Indizierung im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden, unterliegt sie bestimmten Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Diese Beschränkungen sind in den Paragraphen 3 - 5 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften im einzelnen aufgeführt. Ein Verstoß gegen die Vorschriften wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 21 GjS).




§ 3 GjS

§ 4 GjS

§ 5 GjS

Verstöße gegen die Abgabe-, Verbreitungs- und Werbeverbote

Bestellung von Jugendschutzbeauftragten oder Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle





§ 3 GjS



Keine indizierten Medien Kindern und Jugendlichen zugänglich machen!
Verboten ist das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen indizierter Medien gegenüber Kindern oder Jugendlichen.

Das Zugänglichmachen bildet hier den Oberbegriff. Es bedeutet: Niemand darf Kindern oder Jugendlichen den Inhalt des indizierten Mediums zeigen. Dabei ist gleichgültig, ob den Minderjährigen das indizierte Objekt in die Hand gegeben oder indirekt zugänglich gemacht wird. Es genügt, dass man z.B. den Videofilm selbst in den Recorder schiebt und Kinder oder Jugendliche dann zuschauen lässt. Ebenso macht jemand den Inhalt eines indizierten Buches zugänglich, wenn er den Minderjährigen daraus vorliest.

Bei den Fällen des Anbietens und des Überlassens wird Minderjährigen das indizierte Objekt in die Hand gegeben.

Ebenso dürfen indizierte Inhalte nicht durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste verbreitet, bereitgehalten oder sonst zugänglich gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn durch technische Vorkehrungen Vorsorge getroffen ist, dass das Angebot oder die Verbreitung des Inhalts auf volljährige Nutzer beschränkt werden kann.

Elternrecht und Jugendschutz

Da das Elternrecht in Art. 6 des Grundgesetzes privilegiert bleiben muss, sind alle Erziehungsberechtigten von Strafe ausgenommen, wenn sie indizierte Medien ihren Kindern zugänglich machen. Das steht in § 21 Abs. 4 GjS. Erziehungsberechtigter ist, wer das Sorgerecht für den Minderjährigen hat. In erster Linie sind das die Eltern.

In Missbrauchsfällen (z.B. bei einem Zugänglichmachen von Kinderpornographie), wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet wird, kann das Jugendamt einschreiten und gem. § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beim Vormundschaftsgericht alle geeigneten Maßnahmen herbeiführen, die unter Einschränkung des elterlichen Sorgerechts den Jugendschutz durchsetzen.

Zutritt für Kinder und Jugendliche verboten!

Soweit Gewerbetreibende auch mit indizierten Medien handeln, dürfen sie diese nicht an Orten ausstellen oder anbieten, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind oder von ihnen eingesehen werden können. D.h. indizierte Medien dürfen nur "unter dem Ladentisch" verkauft werden.

Werden indizierte Medien gewerblich vermietet (z.B. Videoverleih), so sind an die Räumlichkeiten, in denen die Medien angeboten und vermietet werden, besondere Anforderungen zu stellen:

Indizierte Medien, die an Kunden vermietet werden, dürfen nur in sogenannten Ladengeschäften ausgestellt oder angeboten werden. Bei Ladengeschäften, in denen indizierte Medien ausgestellt oder angeboten werden, muss Kindern oder Jugendlichen der Zutritt untersagt werden. Außerdem darf dieses Geschäft nicht von außen einsehbar sein.

Ein Ladengeschäft ist ein Einzelhandelsgeschäft, das einen separaten Außeneingang hat und räumlich und organisatorisch eigenständig betrieben wird. D.h.:

Es muss von einer öffentlichen Verkehrsfläche zu betreten sein;
es darf nur durch den separaten Außeneingang zugänglich sein;
es muss eigenes, nur für diesen Ladenbereich zuständiges Personal haben;
die gesamte Geschäftsabwicklung, vom Auswählen des indizierten Objektes durch den Kunden bis hin zum Bezahlen des Kauf- oder Verleihpreises an einer Kasse, muss sich in diesem Ladengeschäft abspielen.
So dürfen z.B. indizierte Videos nicht in Familienvideotheken ausgestellt oder angeboten werden.




§ 4 GjS



Kein Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk!
§ 4 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften enthält eine Reihe von Vertriebsbeschränkungen für indizierte Medien.

Indizierte Medien dürfen nicht

im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen,
in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt,
im Versandhandel oder
in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln angeboten, verkauft, verliehen oder vorrätig gehalten werden.
Im Versandhandel dürfen solche Medien nicht vertrieben werden, weil der Versandhandel das Alter seiner Kunden nur schlecht überprüfen kann. Wer auf dem Bestellschein sein Alter mit 18 Jahren angibt, muss dieses noch längst nicht erreicht haben.
Verlegern und Zwischenhändlern ist die Belieferung an die Inhaber oben bezeichneter Betriebe verboten.

Darüber hinaus sind Verleger, Zwischenhändler und Importeure verpflichtet, ihre Abnehmer von der Indizierung zu informieren.





§ 5 GjS



Nicht für indizierte Medien werben!
§ 5 GjS enthält drei Werbeverbote:

Ein indiziertes Medium darf nicht mehr in der Öffentlichkeit beworben werden. Zulässig ist die Werbung für das Medium innerhalb solcher Räume, zu denen nur Erwachsene Zutritt haben.
Für indizierte Teledienste darf nur geworben werden, wenn durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger Weise eine Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch Kinder oder Jugendliche ausgeschlossen ist.
Allerdings darf in keinem Fall mit der Indizierung "geworben" werden bzw. damit, dass ein Indizierungsverfahren anhängig ist oder war. Das gilt auch für den Fall, dass ein Medium nicht indiziert wurde.
Verboten ist jede Form der Werbung, auch die Werbung, die selbst nicht jugendgefährdend ist. Die Nennung auch nur des Titels eines indizierten Mediums ist verboten (sogenannte gegenstandsneutrale Werbung).




Verstöße gegen die Abgabe-, Verbreitungs- und Werbeverbote



Wer gegen die Vorschriften der §§ 3 - 5 GjS verstößt, macht sich strafbar!
Ein Verstoß kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Strafbar ist nicht nur vorsätzliches, sondern auch fahrlässiges Handeln.

Vorsätzlich handelt, wer bewusst und willentlich gegen das Gesetz verstößt. Fahrlässig handelt, wer bei genügender Sorgfalt hätte erkennen können, dass das Medium, das er verbreitet, indiziert oder schwer jugendgefährdend ist. Die Strafverfolgung wird durch Polizei und Staatsanwaltschaften wahrgenommen.

Erziehungsberechtigte sind von der Strafbarkeit ausgenommen, wenn sie ihren Kindern indiziertes Material zugänglich machen. Das folgt aus ihrem verfassungsrechtlich garantierten Sorgerecht. Dieses kann allerdings in groben Missbrauchsfällen gerichtlich eingeschränkt werden.





Bestellung von Jugendschutzbeauftragten oder Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle



Mit Inkrafttreten des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (IuKDG) wurden diejenigen, die gewerbsmäßig elektronische Informations- und Kommunikationsdienste zur Nutzung bereithalten, verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn diese Dienste allgemein angeboten werden und jugendgefährdende Inhalte enthalten können.
Die Verpflichtung des Diensteanbieters kann auch dadurch erfüllt werden, dass er eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle zur Wahrnehmung der Aufgaben nach den Sätzen 2 bis 4 verpflichtet.

Sehe gerade, dass das Elternrecht Vorrang hat, demnach können Eltern wohl das Spiel ihren Kindern kaufen und es passiert wohl auch nichts.

Nugut :)

Darkrush 05-03-2003 03:01

Zitat:

Sehe gerade, dass das Elternrecht Vorrang hat, demnach können Eltern wohl das Spiel ihren Kindern kaufen und es passiert wohl auch nichts.
:noe: Diese Tatsache war schon länger bekannt und wurde in anderen Threads schon besprochen. Wenn du vorher ein bisschen gesucht hättest wäre dir das sicher aufgefallen. :rolleyes:
Mal wieder viel Wind um nichts...

Gerry 05-03-2003 03:21

Zitat:

Original geschrieben von Eraser
Von wegen der Kauf fürs Kind ist legal.. lol

Wer indiziertes Material jugendlichen zur Verfügung stellt oder zugänglich macht kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen.

Da labert ihr hier Tagelang von der Indizierung ohne zu wissen was abgeht..:shy:

Fazit:
Man sollte solche Kommentare erst abgeben, wenn man sich zuvor selber richtig informiert hat.

ED-ZAR 05-03-2003 16:23

Heute (5. 3. 03.) soll ja Generals nochmal auf den Prüfstand. Wo erfahre ich möglichst schnell ob es nach wie vor verboten ist oder nicht. Ich will es mir nämlich noch in dieser Woche kaufen.

Gerry 05-03-2003 17:38

Zitat:

Original geschrieben von ED-ZAR
Heute (5. 3. 03.) soll ja Generals nochmal auf den Prüfstand.
06.03.2003 !

ED-ZAR 05-03-2003 18:28

Ja, danke. Aber wo erfahre ich dass dann Morgen schnell?


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