![]() |
Ich kann beim Bestenn willen in dem Cover keinen Totenkopf sehen :confused: nicht mal wenn ich das din schief halte :D
Ich finde die Übertreiben das ganze wie in Deutschland halt so üblich. Vieleicht ist das ganze nicht mehr als ein PR aktion und das ding ist bald wieder überall zu haben Hoffen wir das mal für alle die es noch nicht haben ;) |
Zitat:
Sehr wohl gibt es aber bei Amtsgerichten Rechtspfleger die rechtliche Auskünfte erteilen ;) |
Zitat:
Ich wusste es viele von euch bemerken es nicht einmal. Gut getarnt sag ich da nur. Die 2 jets unter den Augen sind die Ausbuchtungen am Jochbein des Menschlichen Schädels. Generals wird wachsen zum kompletten Skelett. Und dann gibts den Skulldance. :D :lol: http://www.d91.k12.id.us/www/skyline...anskeleton.gif [EDIT by EEBKiller] Bild in Link umgewandelt, für dich gilt das selbe ;) Schade :( Ach ja zum Staatsanwalt. Ich hab, wie du bereits weisst Gersi, 5 Jahre Jura hinter mir.Auskunft darf er schon geben, aber es hapert an der Zeit. Staatsanwältin/Staatsanwalt kann nur werden, wer "Volljurist" ist, d.h. wer (jedenfalls nach den gegenwärtigen Ausbildungsgesetzen) zwei juristische Examina bestanden hat. Nach dem 1. Examen im Anschluss an das Studium wird die Referendarzeit von zur Zeit 2 Jahren durchlaufen, mit 3- bis 6-monatigen Stationen bei Gericht, der Staatsanwaltschaft, der Verwaltung, einem Rechtsanwalt und in einer Station nach Wahl des Referendars. Nach dem 2. Examen kann sich der "Assessor" u.a. für den Dienst bei der Justiz entscheiden und sich entsprechend bewerben. Nach der Einstellung als Richter (in) auf Probe schließen sich mehrere Stationen bei Gericht und Staatsanwaltschaft, bis schließlich nach etwa drei Jahren die Bewerbung auf eine "Planstelle" bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft möglich ist. Auch wenn das Berufsbild des Staatsanwaltes bzw. der Staatsanwältin in der Öffentlichkeit weitgehend durch sein Auftreten in der Hauptverhandlung vor Gericht geprägt wird, verbringt er bzw. sie den größten Teil der Arbeitszeit am Schreibtisch. Aufgrund einer Auswertung der ihm bzw. ihr überwiegend von der Polizei zugeleiteten Ermittlungsakten hat er bzw. sie jeweils die verfahrensabschließende Entscheidung (Einstellung/Anklage) zu treffen oder weitere Ermittlungen anzuordnen. In Anbetracht des für einen Staatsanwalt vorgegebenen Arbeitspensums von 630 Verfahren pro Jahr bleibt für eigene Ermittlungen meist nur wenig Zeit. Diese beschränken sich daher in der Regel auf Kapitaldelikte und Verfahren, die besondere juristische Probleme aufwerfen. Deshalb und auch wegen Gersis Grund ist es unmöglich. |
Generals sollte doch gestern neu getestet werden, weiss da jeman was neueres?
|
Heute ist das Treffen der 12...
|
War wohl eine Fehlinformation...
|
|
Zitat:
|
Die Indizirung bleibt ENTGÜLTIG !!!!
Orginal Text aus dem Internet
----------------------------------------------------------------------------- Heute hat das sogenannte Zwölfergremium getagt um über den kürzlich in Kraft getretenen Indizierungsantrag zu G*NERALS zu befinden. Leider muss ich euch mitteilen das die die Indizierung bestätigt wurde! Heute ist für die C&C G*nerals Fan Gemeinschaft ein schwarzer Tag und ich persönlich bin sehr Traurig und Stinksauer !!!! |
Verdammt :bang: Das tut mir für euch deutschen und die deutsche Community sehr leid....
Nur wie sieht das jetzt mit den Auswirkungen wegen der Indizierung aus was die Fanseiten & Clanseiten angeht ??? Darf man jetzt überhaupt keine News mehr posten oder einfach mit einer namensabwandlung oder wie sieht das aus? Wäre sehr sinnvoll wenn sie dazu mal mehr aufklärung machen würden.... blick nicht ganz durch.... einer sagt nein darf man ned der andere wird kein problem sein. Ich denke dass es eigentlich kein Problem sein darf, weil es gibt viele andere Indizierte die auch im Internet Fanseiten usw haben, denke ich mal. |
achja... ich wollte euch noch den Inhalt meiner letzten Mail an die BPjS zeigen:
Zitat:
|
Teil 2
Zitat:
|
Teil 3
Zitat:
leider hatte ich darauf keine Antwort erhalten und weiss auch nicht, ob es dem Gremium vorgelegt wurde :( |
Leider hat die BPjS keine Infos, oder Wortmeldungen von ausserhalb in ihre Urteilsfindung einbezogen... traurig..
|
also das übliche "Fachleute im Elfenbeinturm" :nos:
|
Genau das, un das isses was mich dermassen ankotzt! bah, das letzte wort ist jedenfalls noch nicht gesprochen...noch nicht....
|
Schöner Text Gersi :thx:
Zitat:
|
Ich habe vor einer Woche eine Mail geschrieben. Die wurde immerhin scheinbar auch gelesen, obwohl ich zu meinen "Vorwuerfen" keine Stellungnahmen erhalten habe.
|
Zitat:
|
Vielen Dank für deine Mühe Gersi.
Schade das die BPJS das Spiel dennoch verboten hat. Es ist noch nicht vorbei es wird noch schlimmer kommen. Indizierungsfolgen für die G*nerals Community. Beschlagnahmen und Einziehungen von Medien gehören nicht zu dem Tätigkeitsbereich der Bundesprüfstelle. Das ist Sache der Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaften sind die dafür zuständigen Stellen. Sie müssen bei Gericht einen entsprechenden Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss erwirken. Die Fallgestaltungen bei der Beschlagnahme und der Einziehung sind variationsreich. Zu den wichtigsten Fällen zählt die Beschlagnahme/Einziehung von Medien, die den Straftatbestand des § 131 StGB oder den des § 184 Absatz 3 StGB erfüllen: Die Vorschrift des § 131 StGB betrifft die gewaltverherrlichenden und gewaltverharmlosenden medialen Darstellungen bzw. solche, die Gewalt in menschenverachtender, exzessiver Weise vorführen. § 184 StGB verbietet die sadistische, sodomitische und pädophile Pornographie. Medien, die die Straftatbestände des § 131 oder des § 184 Abs. 3 StGB erfüllen, gelten nicht nur als jugendgefährdend, sondern sogar als sozialschädlich. Ihre Verbreitung ist deshalb generell untersagt. Folglich werden sie, wenn sie auf dem Markt auftauchen, beschlagnahmt bzw. eingezogen. IN DIESEM FALL TRIFFT vermeintlich § 131 lt. BPJS zu. Folglich : § 131. Gewaltdarstellung. (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder 4.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. (4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt. Ich denke mal das die BPJS ihren gewöhnlichen Weg geht. Ich hoffe aber das dein Brief evtl. von einer Verfolgung durch die Staatsanwaltschafft bewahrt. Gruß Sepuku :( ( nochmal Danke für deine Mühe Gersi) P.S.: § 11 Absatz 3 : (3) Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen. Unser wichtigstes Argument (Contra Indizierung) könnte aber sein das man im Gegensatz zum realen Krieg , im simulierten Kriegsspiel online Freunde gewinnt und zwar International. Bestes Beispiel sind unsere LAN treffen und die Freude sich mal kennenzulernen. |
ICh gehe mal davon aus, dass wenn sie es gelesen hätte, der Entschluss wirklich anders ausgesehen hätte.
|
Zitat:
Gibts hier denn keinen Guten Ö-Rechtler der mal hier ein Anfechtungs Gutachten aufsetzen kann. Für das öffentliche Interesse sind wir wohl genug Leute. |
Wer macht den was gegen die Indizierung?
Schickt da EA ein paar hochbezahlte Anwälte? Oder kümmert das die gar nicht? |
Zitat:
Du brauchst einen Anwalt für öffentliches Recht. Das kostet ein Vermögen und ist nervig. Ich denke keiner von den Leuten hier hat Lust Zeit und Geld für EA zu Investieren, wenn die es selbst nicht tun wird nix draus. Verwaltungsakte und Klagen dagegen laufen so ab: - Klage gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln; - Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster; - Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht (Sitz: Berlin); - Bei Grundrechtsverletzung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Sitz: Karlsruhe). |
Zitat:
hmmm,ka ich glaub die regeln das vor gericht oder so...;) |
Zitat:
|
EA hat sich gemeldet:
Dr. Jens Uwe Intat, der Geschäftsführer von Electronic Arts Europa gab folgendes bekannt: "Wir sind äußerst verwundert und auch betroffen über diesen beispiellosen Vorgang, da die Verlautbarungen des Familienministeriums in Person von Ministerin Schmidt zum Teil falsch und unsachlich sind. [...] Es ist nicht akzeptabel, dass die Vielzahl von Spielerinnen und Spielern durch unüberlegte Pauschalurteile von Personen, die keinerlei Verständnis für neuere Medien haben, in Verruf gebracht werden." Das wars.Die werden nix mehr machen. |
Zitat:
|
ich würde auch keinen umbringe jedoch ganz unrecht habe die mit der indizierung net !! die ählichkeit is ja nich abzu weisen !
|
Ja, aber es braucht ja einige Jahre ein Spiel zu Programmieren. Und wenn jetzt die Situation gerade aktuell ist, können die Entwickler doch nichts dafür! Und wenn der Publisher das Spiel länger liegen lässt gibt's probleme mit den Fans und der Technischen Aktualität!
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:13 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.7.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.