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Swizzy 07-08-2006 10:41

Jo danke Raptor. Nein, ich bin und werde nie mit Waffen aus dem Haus gehen. Schon alleine weil die Eskalationsgefahr viel zu gross ist. Zück ich ein Messer signalisiere ich dem gegenüber nur das ich zu allem Bereit bin, und wer weiss, mach das beim falschen und ich hab ne Pistole an der Schläfe.

Allerdings ärgere ich mich einfach weil ich wirklich nichts falsches gemacht hab. Weder ein sarkastisches "Schönen Abend" noch sonst irgendein Fluchwort. Aber was solls, dass wird deren Business jedes Wochenende sein. Hatte ich halt Pech. Lediglich die Platzwunde und die Beulen die ich überall am Kopf hab sind halt nervig. Schlussendlich fragen alle immer was passiert ist und ob DU ne Schlägerei hattest. Kann ein falsches Bild vermitteln, grad weil ich erst seit Mittwoch hier arbeite.

Ich hätte noch ein zweites Bild :D. Das ist aber sehr übel, dass war eine Stunde danach... Da liefen mir mittlerweile 3 Blutspuren die Backe runter. Wenn ich die Bilder seh denk ich immer wieder das es hätte schlimmer sein können.

Ironman 21-08-2006 19:16

da ich kein neues thema aufmachen möchte schreibe ich es mal hier rein, da es mehr oder weniger passt :D
und einige hier ja auch meinen sie müssen ein messer bei sich haben :p


zuerst mal, es handelt sich um unsere gesetze, die ntowehr betreffen^^
also ein polizist sagte mir mal, dass man sich nur mit den waffen/werkzeguen/... verteidigen dürfte, mit denen man angegriffen wurden

und brachte auch ein beispiel:
eine person ist in ein geschäft eingestiegen und dies hat der besitzer mitbekommen.er hat dann sein gewehr genommen und ist runter gegangen.er wusste aber er darf nicht schießen. dann wurde er vom einbrecher angegriffen und der besitzer hat mit dem gewehrkolben zu geschlagen.das ende des liedes war,der laden besitzer hat die höhere strafe bekommen,da er mit dem gewehrkolben drauf geschlagen hat.

und heute sagte mein rechtskundelehrer, das stimmt so nicht, dass man sich nur mit den waffen/werkezgeun verteidigen dürfe, mit denen man angegriffen wurde


es ist zwar klar, denke ich, dass man einen nicht erschießen darf, wenn man geschlagen wird, aber wie sehen da die gesetze aus?
leider finde ich nichts, was die eine oder andere version belegt

kann mir wer helfen?^^

raptorsf 22-08-2006 09:32

eine Reaktion muss immer angemessen und verhältnismässig sein. Zusätzlich muss man immer ALLES tun, um die Situation zu deeskalieren.

Soähnlich steht es auf jeden Fall im Schweizer Gesetzbuch soviel ich weiss - wird wohl ähnlich in Deutschland sein.

Das ist natürlich ziemlich schwammig, aber schlussendlich entscheident dann ein Richter was angemessen ist oder nicht, weil man ja nicht jede Situation in einen Gesetzestext einordnen kann.

Bei Deinen Beispielen wird es so sein, dass sich der Ladenbesitzer eben angemessen verhalten muss. Und so lange es nicht um Leben oder Tod geht ist der Einsatz von Schusswaffen auf jeden Fall übertrieben - wenn jemand mit einem Gewehr kommt (eigentlich nur sekundär ob man damit schiesst oder nicht), hilft das sicher nicht die Situation zu deeskalieren.

Sorry, bin kein Jurist (habe aber ab und zu mit denen zu tun), aber ich hoffe ich habe mich trotzdem einigermassen verständlich ausgedrückt.

Ironman 22-08-2006 19:44

stimmt schon jedoch wurde er angegriffen und hat sich nur mit dem gewehr verteidigt (ohne zu schießen) genau so gut hätte es ein stock oder knüppel oder auch ähnliches ding sein können, was zum (zurück-)schlagen dient
naja aber auch ich bin kein jurist :D

aber mal von dem falls abgesehen, weiß denn hier sonst keiner was?:(

raptorsf 23-08-2006 09:12

Zitat:

Zitat von zizouu
...genau so gut hätte es ein stock oder knüppel oder auch ähnliches ding sein können, was zum (zurück-)schlagen dient

vor einiger Zeit gab es einen Prozess gegen einen Polizisten, der einen Dieb erschossen hat. Die Angehörigen des Erschossenen haben erklärt, dass der Polizist völlig falsch reagiert bzw. überreagiert hat, weil der Dieb lediglich eine Spielzeugpistole gezogen hat.

Das Gericht sprach den Polizisten frei, weil er (der Polizist) annehmen musste, dass es sich um eine richtige Pistole handelte, die höchstwahrscheinlich geladen war und auch entsprechend benutzt würde.

Das ganze bedeutet, dass es eben schon entscheident ist, wie und mit was man sich verteidigt. Wenn jemand mit einem Gewehr kommt, muss der Gegner damit rechnen, dass dieses geladen und auch benutzt wird.

Mitdaun 23-08-2006 11:27

Jap Raptorsf sowas gibt es auch, und heisst Putativnotwehr.
Aber erstmal sowas beweisen muss man erstmal können, hängt auch immer von Richter ab.

Zizouu zu deinen beispiel steht nix davon drin das der Einbrecher eine Waffe hatte, von daher hätte der Besitzer seine Waffe weder als Schlagstock noch benutzten dürfen;)

Ironman 23-08-2006 14:08

ich bin mir nicht sicher ob er eine hatte, aber wie sehe es denn aus wenn er ein messer gehabt hätte?
also jetz bezüglich des schlagens mit dem gewehr


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