CnC Foren

CnC Foren (http://www.cncforen.de/index.php)
-   Generals (http://www.cncforen.de/forumdisplay.php?f=85)
-   -   Generals auf dem Index !? (http://www.cncforen.de/showthread.php?t=27973)

Blackhawker 25-02-2003 20:03

Hier muss ich jetzt auch mal meinen Senf dazugeben:
Die BPJS hat doch einen Knall:grrr:, wie wärs zensieren wir das Brettspiel Risiko? es ist Kriegsverherrlischend, mann muss die Welt regieren... oh wie schlimm:rolleyes:
In gewisser hinsicht verstehe ich es auch, das es indiziert wurde... aber von den genannten gründen wäre nur einer wirklich auf Generals zutreffend: Das töten von Zivilisten.
Aber selbst das kommt in etlichen anderen nicht indizierten spielen vor. Ich finde sogar das Sudden Strike brutaler war als Command & Conquer Generlas, wieso ist es nicht indiziert? Es hat nix mit der aktuellen politischen Lage zu tun, es spielt ja nur den 2ten weltkrieg nach:rolleyes::mad1:
IRONIE:
(Der folgende Text enthält Ironie)
und wir können ja so stolz auf den Krieg sein...

joshix 25-02-2003 20:10

hier mal die der offizielle Text der Folgen:
 
Zitat:

7. Indizierungsfolgen

zurück

Ist eine Schrift in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen und die Indizierung im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden, unterliegt sie bestimmten Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Diese Beschränkungen sind in den Paragraphen 3 - 5 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften im einzelnen aufgeführt. Ein Verstoß gegen die Vorschriften wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 21 GjS).




§ 3 GjS

§ 4 GjS

§ 5 GjS

Verstöße gegen die Abgabe-, Verbreitungs- und Werbeverbote

Bestellung von Jugendschutzbeauftragten oder Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle





§ 3 GjS



Keine indizierten Medien Kindern und Jugendlichen zugänglich machen!
Verboten ist das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen indizierter Medien gegenüber Kindern oder Jugendlichen.

Das Zugänglichmachen bildet hier den Oberbegriff. Es bedeutet: Niemand darf Kindern oder Jugendlichen den Inhalt des indizierten Mediums zeigen. Dabei ist gleichgültig, ob den Minderjährigen das indizierte Objekt in die Hand gegeben oder indirekt zugänglich gemacht wird. Es genügt, dass man z.B. den Videofilm selbst in den Recorder schiebt und Kinder oder Jugendliche dann zuschauen lässt. Ebenso macht jemand den Inhalt eines indizierten Buches zugänglich, wenn er den Minderjährigen daraus vorliest.

Bei den Fällen des Anbietens und des Überlassens wird Minderjährigen das indizierte Objekt in die Hand gegeben.

Ebenso dürfen indizierte Inhalte nicht durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste verbreitet, bereitgehalten oder sonst zugänglich gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn durch technische Vorkehrungen Vorsorge getroffen ist, dass das Angebot oder die Verbreitung des Inhalts auf volljährige Nutzer beschränkt werden kann.

Elternrecht und Jugendschutz

Da das Elternrecht in Art. 6 des Grundgesetzes privilegiert bleiben muss, sind alle Erziehungsberechtigten von Strafe ausgenommen, wenn sie indizierte Medien ihren Kindern zugänglich machen. Das steht in § 21 Abs. 4 GjS. Erziehungsberechtigter ist, wer das Sorgerecht für den Minderjährigen hat. In erster Linie sind das die Eltern.

In Missbrauchsfällen (z.B. bei einem Zugänglichmachen von Kinderpornographie), wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet wird, kann das Jugendamt einschreiten und gem. § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beim Vormundschaftsgericht alle geeigneten Maßnahmen herbeiführen, die unter Einschränkung des elterlichen Sorgerechts den Jugendschutz durchsetzen.

Zutritt für Kinder und Jugendliche verboten!

Soweit Gewerbetreibende auch mit indizierten Medien handeln, dürfen sie diese nicht an Orten ausstellen oder anbieten, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind oder von ihnen eingesehen werden können. D.h. indizierte Medien dürfen nur "unter dem Ladentisch" verkauft werden.

Werden indizierte Medien gewerblich vermietet (z.B. Videoverleih), so sind an die Räumlichkeiten, in denen die Medien angeboten und vermietet werden, besondere Anforderungen zu stellen:

Indizierte Medien, die an Kunden vermietet werden, dürfen nur in sogenannten Ladengeschäften ausgestellt oder angeboten werden. Bei Ladengeschäften, in denen indizierte Medien ausgestellt oder angeboten werden, muss Kindern oder Jugendlichen der Zutritt untersagt werden. Außerdem darf dieses Geschäft nicht von außen einsehbar sein.

Ein Ladengeschäft ist ein Einzelhandelsgeschäft, das einen separaten Außeneingang hat und räumlich und organisatorisch eigenständig betrieben wird. D.h.:

Es muss von einer öffentlichen Verkehrsfläche zu betreten sein;
es darf nur durch den separaten Außeneingang zugänglich sein;
es muss eigenes, nur für diesen Ladenbereich zuständiges Personal haben;
die gesamte Geschäftsabwicklung, vom Auswählen des indizierten Objektes durch den Kunden bis hin zum Bezahlen des Kauf- oder Verleihpreises an einer Kasse, muss sich in diesem Ladengeschäft abspielen.
So dürfen z.B. indizierte Videos nicht in Familienvideotheken ausgestellt oder angeboten werden.




§ 4 GjS



Kein Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk!
§ 4 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften enthält eine Reihe von Vertriebsbeschränkungen für indizierte Medien.

Indizierte Medien dürfen nicht

im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen,
in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt,
im Versandhandel oder
in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln angeboten, verkauft, verliehen oder vorrätig gehalten werden.
Im Versandhandel dürfen solche Medien nicht vertrieben werden, weil der Versandhandel das Alter seiner Kunden nur schlecht überprüfen kann. Wer auf dem Bestellschein sein Alter mit 18 Jahren angibt, muss dieses noch längst nicht erreicht haben.
Verlegern und Zwischenhändlern ist die Belieferung an die Inhaber oben bezeichneter Betriebe verboten.

Darüber hinaus sind Verleger, Zwischenhändler und Importeure verpflichtet, ihre Abnehmer von der Indizierung zu informieren.





§ 5 GjS



Nicht für indizierte Medien werben!
§ 5 GjS enthält drei Werbeverbote:

Ein indiziertes Medium darf nicht mehr in der Öffentlichkeit beworben werden. Zulässig ist die Werbung für das Medium innerhalb solcher Räume, zu denen nur Erwachsene Zutritt haben.
Für indizierte Teledienste darf nur geworben werden, wenn durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger Weise eine Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch Kinder oder Jugendliche ausgeschlossen ist.
Allerdings darf in keinem Fall mit der Indizierung "geworben" werden bzw. damit, dass ein Indizierungsverfahren anhängig ist oder war. Das gilt auch für den Fall, dass ein Medium nicht indiziert wurde.
Verboten ist jede Form der Werbung, auch die Werbung, die selbst nicht jugendgefährdend ist. Die Nennung auch nur des Titels eines indizierten Mediums ist verboten (sogenannte gegenstandsneutrale Werbung).




Verstöße gegen die Abgabe-, Verbreitungs- und Werbeverbote



Wer gegen die Vorschriften der §§ 3 - 5 GjS verstößt, macht sich strafbar!
Ein Verstoß kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Strafbar ist nicht nur vorsätzliches, sondern auch fahrlässiges Handeln.

Vorsätzlich handelt, wer bewusst und willentlich gegen das Gesetz verstößt. Fahrlässig handelt, wer bei genügender Sorgfalt hätte erkennen können, dass das Medium, das er verbreitet, indiziert oder schwer jugendgefährdend ist. Die Strafverfolgung wird durch Polizei und Staatsanwaltschaften wahrgenommen.

Erziehungsberechtigte sind von der Strafbarkeit ausgenommen, wenn sie ihren Kindern indiziertes Material zugänglich machen. Das folgt aus ihrem verfassungsrechtlich garantierten Sorgerecht. Dieses kann allerdings in groben Missbrauchsfällen gerichtlich eingeschränkt werden.





Bestellung von Jugendschutzbeauftragten oder Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle



Mit Inkrafttreten des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (IuKDG) wurden diejenigen, die gewerbsmäßig elektronische Informations- und Kommunikationsdienste zur Nutzung bereithalten, verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn diese Dienste allgemein angeboten werden und jugendgefährdende Inhalte enthalten können.
Die Verpflichtung des Diensteanbieters kann auch dadurch erfüllt werden, dass er eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle zur Wahrnehmung der Aufgaben nach den Sätzen 2 bis 4 verpflichtet.

Madmax 25-02-2003 20:15

Bei Vox kam bei "der Tag" ein bericht über die indizierung von gen, und danach kam Jackass the Movie als Film tip!:crazy:


aber jetzt mal ehrlich: bei euch in deutschland wird doch jeder mist indiziert!

Und die BPjS schreibt noch in gen werden die menschenrechte mit füssen getreten!

Wer hat vor 60 jahren die menschenrechte mit füssen getreten wie kein anderer?!! :mad:


Sorry aber die BPjS ist doch die grösste Irren-Vereinigung der Welt!

:grrr:

AuzingLG 25-02-2003 20:23

Also das ist doch wirklich besch***en! Ihr armen Detschlaender... HaHa! Ich bin Oesterreicher, keine 18 Jahre alt und hab CnC Gen schon! Aber wirklich, so 'nen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gesehen... Die sollten lieber was anderes indizieren, zum Beispiel die Organisation, die dahinter steckt. Dann duerften Sie nur noch indizierte Spiele indizieren, weil sie nix fuer die Sachen fuer juengere ist oder es duerften nur Spiele indiziert werden, die schon 18 Jahre lang auf dem Markt sind, weil sie dann alt genug sind um mit dem Indizierten zusammenzukommen! Also, was ich gesagt habe, ist doof, aber lustig waere es doch. *kicher* *prust*

MyersGer 25-02-2003 20:24

so bin mit essen fertig, kann ich ja auch mal was längeres schreiben:


war das nicht abzusehen? ich habs nach den gla missionen gedacht, dass da doch mal wieder einer nen antrag stellt. :rolleyes: na ja und wozu das in deutschland meist führt ist klar... :rolleyes:
und man kann wie bei jedem anderen spiel auch drüber streiten.
DASS es einen grund gibt das spiel zu induzieren will hier glaub ich keiner abstreiten. aber wie wird der gewertet im verhälnis zu anderen dingen im leben? wahrscheinlich überschätzt.
was müsste man alles verbieten, wenn man so argumentiert wie die liebe bpjm?

das müsste bei der musik anfangen... also verbieten wir marilyn manson, cradle of filth, slayer, and so on. so dann gehen wir ins normale fernseh programm: welt der wunder und andere wissens magazine. oft sieht man da tierversuche. was bringt das kleinen kindern bei? ich darf tiere quälen um ein ziel zu erreichen. gestrichen!! und man kann hier auch wieder noch viel mehr schreiben. (wie oben schon das brettspiel RISIKO genannt wurde)
alles argumente die gegen indizierung sprechen.
als nächstes müsste sich die bpjm allerdings selber auch den index setzen... auf deren offiziellen liste stehen alle titel und somit machen sie indirekt werbung :rolleyes: :D und sie nehmen den bürgern deutschlands freiheiten, die unsere demokratie doch eigentlich erhalten soll.


wenn das spiel kriegsverhärrlichend ist, DANN: ist es AOE auch, warcraft 3 auch, suddenstrike auch, blitzkrieg auch (allein der name schon :rolleyes: ), panzer und flugsimulationen auch, goerge bush auch. also setzen wir bushi boy doch auch auf den index! :D haut rein leute. wenn einer kriegsverherrlichend ist dann sind es die regierungen selber.

singemäßes(!) zitat von marilyn manson aus dem film bowling for columbine: "who's killing? me or the president? woh should be forbidden? me or him?"
tja und bei uns isses nicht der president sonder die bpjm und die regierung die dahinter steht! wieviele leben wurden schon von ihr quasi vernichtet?



noch kann ea ja einspruch erheben... ob sies machen werden? ich hoffe. wenn ja ich würde hinter ihnen stehen... will ja das addon irgendwann mal haben :D

AuzingLG 25-02-2003 20:28

Das mit der GLA kann ich nicht beurteilen, bin erst in China 6.

Kane986 25-02-2003 20:28

Kann man sich irgentwo gegen die Indizirung beschweren ???

swizzhero 25-02-2003 20:29

Zitat:

Original geschrieben von Kane986
Kann man sich irgentwo gegen die Indizirung beschweren ???
kannst demonstrieren gehen ansonsten nix ....:grrr:

DepressiveAge 25-02-2003 20:31

Das Game gehört nicht in Kinderhände, das Töten von Zivilisten mit einem Panzer ist sicher kaum zu kopieren, das stilisierte Verhalten durch Gewalt gegen Zivilisten/Mitmenschen zu einem bestimmten ziel zu gelangen durchaus. Weiterhin ist der Hintergrund der GBA geschmacklos in der heutigen Zeit. Das zeichnete sich übrigens schon seit 2 Jahren ab, Ea hatte genug Zeit das Game umzumodeln. Leid tuts mir für dieses Board da es sicherlich geschlossen wird.
MfG Pivo

Saroc 25-02-2003 20:31

Na ja, ich kann's schon irgendwo verstehen, ich meine GBA klaut Essen von hungrigen Menschen, du kannst Anthrax auf Zivilisten schießen.........aber die werden dieses geniale Game doch nicht wegschließen? :angst:

MyersGer 25-02-2003 20:32

na ja kannst ja ne petition machen und an die bpjm schicken...

Kane986 25-02-2003 20:33

Aber bei Cs konnte man glaub ich irgentwo auf der
seites des bpjm argomentiren warum es nicht
indiziert werden soll

miul7 25-02-2003 20:36

Hallo
 
nicht rumjammern ,sonder schickt der prüfstelle mal ein mail,mit einer beschwerde.

Kann mal jemand nee Mail addy besorgen und ein vordruck erstellen.

Miul7

swizzhero 25-02-2003 20:41

Zitat:

Original geschrieben von DepressiveAge
Das Game gehört nicht in Kinderhände, das Töten von Zivilisten mit einem Panzer ist sicher kaum zu kopieren, das stilisierte Verhalten durch Gewalt gegen Zivilisten/Mitmenschen zu einem bestimmten ziel zu gelangen durchaus. Weiterhin ist der Hintergrund der GBA geschmacklos in der heutigen Zeit. Das zeichnete sich übrigens schon seit 2 Jahren ab, Ea hatte genug Zeit das Game umzumodeln. Leid tuts mir für dieses Board da es sicherlich geschlossen wird.
MfG Pivo

spinnst du das board wird sicher nicht geschlossen vielleicht das Generals forum aber mehr nicht und es ist ja nicht überall auf der welt verboten ...:mad1: :grrr:

joshix 25-02-2003 20:44

die mail ist diese hier:

bpjs.bonn@t-online.de

cu

joshix

Weyounn 25-02-2003 20:44

Zitat:

Original geschrieben von AuzingLG
Ihr armen Detschlaender... HaHa! Ich bin Oesterreicher, keine 18 Jahre alt und hab CnC Gen schon!
http://smilies.cncforen.de/smilies/E.K.Depp.gif Denkst du EA interresiert sich für Deutschland? Die interresieren sich für den deutschsprachigen Raum! Und da is Ö-Reich wohl dabei, oder? (Naja, euer Dialekt.... ;)) Was ich meine ist, dass auch das österreichische oder schweizer Generals nicht mehr so supportet wird. Für EA is die Sache im deutschsprachigen Raum doch nicht mehr rentabel wenn "nur" Leute über 18 Gen spielen dürfen.

MyersGer 25-02-2003 20:48

ich glaub §1 hatten wir nicht


Zitat:

In § 1 GjS heißt es:
"Schriften, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, sind in eine Liste aufzunehmen."

Jugendgefährdend sind Medien, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal "sittlich zu gefährden" nach der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle und gefestigter Rechtsprechung auszulegen ist.

Im dritten Absatz des § 1 GjS werden Ton- und Bildträger, Abbildungen und andere Darstellungen den Schriften gleichgestellt.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften befasst sich somit nicht ausschließlich mit Druckwerken. Gegenstand eines Indizierungsverfahrens können Medien aller Art sein.

Wesentlich ist, dass das Medium einen Inhalt, einen bestimmten Gedankenzusammenhang vermittelt. Bloßes Spielzeug lässt sich deshalb in der Regel nicht unter den Schriftbegriff fassen (z.B. ein Ninja-Wurfstern mit stumpfen Zacken, auch wenn das Hantieren damit gefährlich sein kann).

Zu den indizierungsfähigen Medien gehören im wesentlichen:

alle Printmedien wie z.B. Bücher, Taschenbücher, Zeitschriften, Magazine, Broschüren, Flugblätter, Comics und ähnliches;


Schallplatten, Schallplattenhüllen, Compactdiscs und Tonkassetten;


Computerspiele;


Spiele (vor allem bestimmte Brettspiele, die durch ihren Verlauf z.B. den Krieg oder nationalsozialistische Gewalttaten verherrlichen oder verharmlosen);


Videofilme, soweit sie von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) kein Freigabekennzeichen erhalten haben oder wenn sie mit "nicht freigegeben unter 18 Jahren" gekennzeichnet wurden.


Datenspeicher


Digitale Videodiscs und andere Bildträger

Die Bundesprüfstelle ist daher nicht zuständig zur Indizierung von Videofilmen, die von der FSK gekennzeichnet wurden mit
"freigegeben ohne Altersbeschränkung",
"freigegeben ab 6 Jahren",
"freigegeben ab 12 Jahren",
"freigegeben ab 16 Jahren",

für die Indizierung von Kinofilmen ist die BPjS nur dann zuständig, wenn sie der FSK gar nicht erst vorgelegt wurden oder wenn sie kein Freigabekennzeichen erhalten haben.
Für Fernsehsendungen ist die BPjS nicht zuständig. Das Ausstrahlen von Fernsehfilmen, die in der Videofassung indiziert sind, regelt § 3 Rundfunkstaatsvertrag.
Ebenso ist die BPjS nicht zuständig für solche Medien, die unter § 2 des Mediendienste-Staatsvertrages fallen sowie für inhaltliche Angebote bei Verteildiensten und Abrufdiensten, soweit die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht.

Eine Teilindizierung z.B. von einzelnen Seiten einer Zeitschrift mit dem Ziel, sie herauszutrennen, um die übrige Zeitschrift weiter zu vertreiben, hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich untersagt. Auch kann die Bundesprüfstelle keine Schnittauflagen bei Filmen verfügen, denn dies würde dazu führen, dass Erwachsene keinen Zugang zu diesen Szenen haben.



heisst also, dass man über gerechtigkeit bei der zensierung nicht reden darf. brettspiele dürfen verboten werden; werden sie aber nicht, obwohl sie gleiches machen wie spiele. (ok brettspiele sind zugegebener maaßen nicht wirklich realitäts getreu) trotzdem kacke ;) selbst der antrag minesweaper zu indizieren wurde abgelehnt... ist doch auch kriegsverhamlosend.

na ja mail adresse von dem laden ist: bpjs.bonn@t-online.de


(viel spass t-online :D )

Madmax 25-02-2003 21:11

Ja wir Schweizer werden wohl auch betroffen werden!:mad:

Ist wohl nicht mehr aufzuhalten....

habs schon geahnt............:(

FiX 25-02-2003 21:15

Wie die Nachrichtenagentur AP unter Berufung auf die BPjM - Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - berichtet, wurde in einer Eilentscheidung eine Vorläufige Anordnung (VA) gegen "Command & Conquer: Generals" von Electronic Arts verhängt. Damit ist das Spiel ab dem 28. Februar wie ein indizierter Titel zu behandeln und darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen geraten. Der Ego-Shooter "Unreal Tournament 2003" dagegen steht ab diesem Datum definitiv auf der Indexliste.

Die vorläufige Anordnung wird wahrscheinlich in der nächsten Sitzung des BPjM-Gremiums am 6. März erneut auf die Tagesordnung kommen. Dann entscheidet sich, ob der Titel wieder freigegeben wird, oder ob es zu eine endgültigen Indizierung kommt.

Quelle: T-Online.de

Sprich es ist nur ein vorrübergehender Entschluss über den am 6.3 nochmal entschieden wird.

MyersGer 25-02-2003 21:17

ja und über den entschluss darf ea auch noch bis 28.2. einspruch einlegen. man wird sehen was bei rauskommt. hab das spiel so oder so schon. und zum glück spielen sie das spiel in anderen ländern auch noch...

Hordak 25-02-2003 21:29

Macht euch mal keine Sorgen wegen dem Forum.
Wir haben ja immer noch das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Ich glaube nicht das ihr das Forum schließen müsst.

Magicq99 25-02-2003 21:29

Falls es aber bei einer Indizierung bleibt, dürfte dies das Aus für Generals bedeuten. Zumindest hierzulande.

EA Deutschland kann das Spiel dann hier praktisch nicht mehr vermarkten, dadurch wird es für die bestimmt ziemlich wertlos.

Sayajin00 25-02-2003 21:37

also ich habe mir gerade noch eins bei e-bay gekauft:p
original verpackt und für schlappe 43,50euro:p

Deisler 25-02-2003 21:41

Das ist ja wohl der Schocker des Tages!!!

Diese dumme Überwachungsstelle, denkt doch gar nicht darüber nach, was sie macht. Es stimmt zwar, dass es schon etwas brutal ist in den GLA-Missionen, aber es ist halt nur ein Spiel!!!

Darüber sollten die vielleicht mal nachdenken!!!

Naja wegnehmen kann es uns ja wohl keiner mehr im Nachhinein.

Cu
Deisler

Prof-Falmer 25-02-2003 21:43

Eilantrag zur Indizierung der BPJM

Grund : Im grundgesetz gab es mal sowas wie keine Zensur oder wie das heisst ;) also wird Gibt es ein Gesetz gegen ein Gesetz
schon scheisse sowas *g*


Anthrax auf BPJM werf *sarkistisch-g*

Deutscher Support = eingeschränkt
Deutsche Wirtschaft verliert ca 1%
Deutsche Arbeitslosigkeit steigt weiter
Raubkopien häufen sich
= Toter Staat Deutschland



Antrag zur verbietung des US-Präsidenten Goerge "die popelnase" Bush, der geöhrt auf den max INDEX


PCA wird keine Generals Mods/Maps damit veröffentlichen
schade, somit wird wohl ASFIII nie entwickelt

Xader 25-02-2003 21:57

Gibts in Österreich eigentlich auch sowas wie ne bpjm?:ka:

DepressiveAge 25-02-2003 21:59

Zitat:

Original geschrieben von SwizzHero
spinnst du das board wird sicher nicht geschlossen vielleicht das Generals forum aber mehr nicht und es ist ja nicht überall auf der welt verboten ...:mad1: :grrr:
Beruhig dich mal wieder du Clown. Board is nur ein anderer Begriff für Forum. Alles klar? Ich hab das Generals Forum gemeint, mehr nicht.

BurnXout 25-02-2003 22:17

Tod der BpSfjS !:grrr: :grrr: :mad: :mad: :grrr: :grrr:

/---- /-----/
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/ /-----/
/----- / /

RaGe666 25-02-2003 22:19

*löl*
Wie gut, dass wir die BPjM haben. Naja, soll mir egal sein... wird Zeit, dass die endlich abgeschafft werden.

Steht jetzt eigentlich bald in der Zeitung: "Krieg im Irak... C&C Generals zeigt wie es geht, spiel Bush es auch?"

sleepingdog 25-02-2003 22:20

@xader: nein haben wir gottseidank nicht
es kommt aber auf dasselbe hinaus
kein support für generals
spiele werden für den "deutschsprachigen raum" entschärft (ich freu mich schon auf enemy territory auf deutsch:rolleyes: )
mich für meinen teil machen schlechte vorabendserien sowieso viel aggressiver als alle indizierten spiele der welt zusammen....

Xader 25-02-2003 22:21

Zitat:

Original geschrieben von RaGe666
Steht jetzt eigentlich bald in der Zeitung: "Krieg im Irak... C&C Generals zeigt wie es geht, spiel Bush es auch?"
Das is doch ein gefundenes Fressen für die Zeitungen...:rolleyes:
Zitat:

Original geschrieben von RaGe666
spielt Bush es auch?
lol...;)

Saroc 25-02-2003 22:37

Zitat:

Original geschrieben von MyersGer
na ja kannst ja ne petition machen und an die bpjm schicken...
Ne, aber mir können sie es nich wegnehmen :p

GlobalSKK 25-02-2003 22:43

...........
hab ich mich gefreut ma wieder auf cncforen.de zu sein und was schönes zu erfahren...........

kann doch nich sein?
man
man
kann mir ma bitte einer sagen ob sich hier jemand aufhält der CnC
nicht gut findet???
oder gar nicht süchtig ist ???
................
man
mich kotzt es an !
der trottelige bush ma wieder kann der nich einfach angreifen???
warum muss der so ne verfickte propaganda um den dummen krieg machen soweit man das krieg nennen kann - wüsste nich das saddam panzer hat und er schickt auch noch 250000 leute darunter man!
wie einfach es doch wäre einfach nur mit 100 seals den dummen saddam abzuschlachten dann das öl zu holen und sich wieder verpissen da is doch nix ausser öl , oder ?
dann wäre komant ja noch ok gewesen !!!
die verdammten politiker hab in der bild gelesen wenn eichel sein amt verlässt kriegt er 11000 € im monat !!!
die sollen sich ma um die verdammten arbeitslosen kümmern!!!
anstattdessen zerstören sie eine kultur
ja gar ein ganzes volk
das CnC volk!!!!
man
wir sollten ma alle auf die strasse gehen und für krieg demonstrieren gegen frieden
was würden dann die politiker tun???
ich würd mich sogar mit 10 mann vor den reichstag stellen
nur um für


COMMAND AND CONQUER


zu kämpfen
man
mein leben ist zu 50% (vielleicht noch mehr )
nur komant !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
........................................................
........................................................
........................................................
THANK YOU @ ALL




POLITICIANS ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !




echt toll..............

DepressiveAge 25-02-2003 22:57

Also der Post über mir schreit nach ner Verwarnung. So ne primitive Hetze..
1991 hatte der Irak die 4. größte Armee der Welt, denkste die sind alle tot? Der Irak hat auch viele Panzer, 91 konnten die Amerikaner kaum welche vernichten. Der Irak ist sicherlich ein anderes Kaliber als die Taliban in Afghanistan die man mit SPezialeinheiten und Airsupport kicken konnte.

Gerry 25-02-2003 23:02

Hier haben sich 2-3 Leute im Thread gemeldet (ich nenne mal keine Namen), denen ich zutrauen würde, dass sie uns beim Familienministerium "angeschwärzt" haben. :)

Xader 25-02-2003 23:05

Zitat:

Original geschrieben von Gerry
Hier haben sich 2-3 Leute im Thread gemeldet (ich nenne mal keine Namen), denen ich zutrauen würde, dass sie uns beim Familienministerium "angeschwärzt" haben. :)
Wer is denn "uns"?
Schreib mir mal ne PM wen du mit "(ich nenne mal keine Namen)" meinst.:D Ich glaub nämlich kaum, dass das jemand tun würde....

EEBKiller 25-02-2003 23:06

Zitat:

Original geschrieben von RaGe666
Steht jetzt eigentlich bald in der Zeitung: "Krieg im Irak... C&C Generals zeigt wie es geht, spiel Bush es auch?"
Zitat:

Original geschrieben von Xader
Das is doch ein gefundenes Fressen für die Zeitungen...:rolleyes:
Kauft euch diese Woche mal jeden Tag ne Bild-Zeitung :rolleyes:

Gerry 25-02-2003 23:14

Zitat:

Original geschrieben von Xader
Wer is denn "uns"?
Schreib mir mal ne PM wen du mit "(ich nenne mal keine Namen)" meinst.:D Ich glaub nämlich kaum, dass das jemand tun würde....

Sorry, wenn ich mich unklar ausgedrückt habe. Ich meinte mit "uns" nicht dieses Forum, sondern die deutsche C&C-G-Community.

HanfNico 25-02-2003 23:36

Zitat:

Original geschrieben von DepressiveAge
Also der Post über mir schreit nach ner Verwarnung. So ne primitive Hetze..
1991 hatte der Irak die 4. größte Armee der Welt, denkste die sind alle tot? Der Irak hat auch viele Panzer, 91 konnten die Amerikaner kaum welche vernichten. Der Irak ist sicherlich ein anderes Kaliber als die Taliban in Afghanistan die man mit SPezialeinheiten und Airsupport kicken konnte.

Echt interessant was du so alles weisst.....
Die AMerikaner konnten also kaum welche vernichten?
Das ist schon blöde, wenn man mit Saddam ein Freidensabkommen schliesst und ihm zur Niederschlagung von Aufständen, Panzer und Hubschrauber verkauft und diese aber nicht zerstören konnte........

Wenn du dich mal ein bisschen informieren würdest, dann würdest du sowas hier nicht von dir geben. Hier mal ein paar Informationen zu der HAUSHOHEN militärischen Überlegenheit der Amerikaner:

Am Anfang der neuen kriegerischen Ära stünde vermutlich eine Phase, die Planer des US-Verteidigungsministeriums Pentagon "Schock und Schrecken" nennen: Binnen 48 Stunden, so das wahrscheinlichste Angriffszenario, sollen irakische Führung und das Militär so weit gehend lahm gelegt sein, dass US-Truppen den Vormarsch auf Bagdad beginnen können.

Laptops zur Ziel- und Lagedatenübermittlung an Kampfflugzeuge gehören für Spezialeinheiten dabei ebenso zum Marschgepäck wie "Drachenaugen", Minidrohnen, die US-Marines im Rucksack tragen, um gefahrlos potenzielle Ziele ausspähen zu können. Schrecken soll ein umfangreiches Arsenal "smarter" Bomben verbreiten, die sich ihren Zielen metergenau nähern und deren Sprengkraft ausreicht, Führungs- und Kommunikationsbunker, Luftabwehrstellungen, Munitionsdepots und vermutete Waffenproduktionsanlagen zu zerstören.

Erstmals könnten Mikrowellenbomben weite Teile des irakischen Kommunikationssystems lähmen. Rollen irakische Panzerverbände zur Schlacht, werden Kampfhubschrauber einer neuen Generation mit überlegener Waffenelektronik auf sie warten.

Vom Verlauf eines Krieges dürfte es abhängen, ob auch "nicht-tödliche" akustische oder chemische Kampfmittel zum Einsatz kommen. Waffen, die bei Angegriffenen etwa zu Übelkeit und Ohnmacht führen. Im potenziellen Schreckensarsenal finden sich aber auch rollende Mikrowellenkanonen, die durch Mauern hindurch die Haut von Häuserkämpfern schlagartig erhitzen könnten. <----- Man achte auf den letzten Satz: Das sind Waffen, mit denen man durch meterdicke Wände den Gegnern die Haut verbrennen kann, ohne das die Überhaupt von der ANwesenheit der Amerikaner etwas mitbekommen.


Hier auch etwas über die neue Hubschrauber Generation:

Für den Kampf gegen irakische Panzerverbände verfügen die Amerikaner über Waffensysteme, deren Präzision und Vernichtungskraft die der letzten Golfkriegsgeneration weit übertrifft. So zerstörten Kampfhubschrauber vom Typ "Apache" 1991 mehr als 500 irakische Panzer und hunderte gepanzerter Fahrzeuge.

Die neue Rothaut-Generation trägt den Beinamen "Longbow", Langbogen.

Longbow steht für ein High-tech-Waffensystem, das es Apaches erlaubt, Panzer auch bei Dunst und Staub über dem Gefechtsfeld aus mehr als sieben Kilometern zu bekämpfen. Dabei können bis zu 16 Panzer gleichzeitig ins Visier genommen werden. Mehr als 128 Ziele vermag die Longbow-Elektronik in weniger als 30 Sekunden zu erfassen. Nach Angaben des US-Militärs erwies sich der Longbow seinem älteren Stammesbruder bei Vergleichstests in der Bekämpfung von Zielen als vierfach überlegen.

Schaurige Gefechtsfeld-Premiere könnte auch die "Brilliant Anti-Armor Technology" (BAT) feiern. Jeweils 13 der "brillanten" Panzerbrecher würden mit einer Rakete über ein Gefechtsfeld geschossen. Einmal ausgestoßen, entfalten die antriebslosen Geschosse Leitwerk und jeweils vier Gleitflügel.

Versehen mit Wärmesensoren sucht die Gleitgranate nach der Abwärme von Motoren. Lauern Panzer, Fahrzeuge oder Raketenwerfer mit abgestellten Aggregaten auf den Feind, täuscht BAT das nicht. Denn nach Art einer Fledermaus ("bat") tastet die Munition ihr Zielgebiet auch akustisch nach potenziellen Opfern ab.

Für die Attacke auf Panzerverbände taugen auch smarte Fallkörper. Jeweils zehn davon stecken in einem Behälter, der von Jets überm Kampfgebiet abgeworfen wird. Nach dem Abwurf springt die Submunition aus dem Abwurfbehälter und schwebt an Fallschirmen herab. In einer vorher festgesetzten Höhe fliegen dann jeweils vier puckförmige Scheiben aus den Schwebebehältern. Entdecken die Pucksensoren ein Ziel, feuern sie ein panzerbrechendes Geschoss ab.
(Quelle: www.spiegel.de ( http://www.spiegel.de/wissenschaft/m...236954,00.html )
Für die, die der englischen SPrache mächtig sind auch hier:
http://www.boeing.com/rotorcraft/mil...64d/flash.html )

Sorry, das dies hier nicht so zum Thema passt, aber mich regen solche Posts auf, in denen andere ohne jeglisches Hintergrundwissen für Ihre angebliche Hetze kristisiert werden.
Ich denke aber mal, das ist ganz interessant zu sehen, wie die AMis ihren Krieg führen werden. DIe blasen die gegnerischen Panzer aus 7 km Entfernung bei dichtem Wüstensatub einfach weg....


P.S. Das Wort primitiv, mit dem die angebliche Hetze beschreiben wird, würde ich eher für Saddams millitärische Ausstattung verwenden, oder vielleicht würde ich den Gedankengang des Autors des oben zitierten Textes so bezeichen, nicht aber den darüber liegenden Post.

GlobalSKK 25-02-2003 23:50

löl hanfnico du machst mir alles kapputt!!!
ich wollte mit dem ma n schönes gespräch über den golfkrieg führen da er ja tatsächlich geglaubt hat das da die amis gg saddam gekämpft haben !!!
man!!!
wäre echt n spass gewesen ....


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