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-   -   Generals auf dem Index !? (http://www.cncforen.de/showthread.php?t=27973)

CrazyIvan 25-02-2003 19:08

also ich kann es wirklich nachvollziehen! atombomben auf feindlich basen abzufeuern kann ich ja noch verstehen! gibt es schliesslich seit c&c 1! aber mit giftgas zivile menschen töten zu müssen halte ich wirklich für übertrieben! das hätten die sich auch ersparen können!

Weyounn 25-02-2003 19:11

Zitat:

Original geschrieben von CrazyIvan
also ich kann es wirklich nachvollziehen! atombomben auf feindlich basen abzufeuern kann ich ja noch verstehen! gibt es schliesslich seit c&c 1! aber mit giftgas zivile menschen töten zu müssen halte ich wirklich für übertrieben! das hätten die sich auch ersparen können!
Es ist ein SPIEL :mad:

xTrophy 25-02-2003 19:14

Zitat:

Original geschrieben von sTyL0r
Verfasst doch mal ein schreiben an die BPjS (Bundesprüfstelle für jungengefährdente Schriften) ...
weil du so schön das S hervorhebst :) BPjM heisst es afaik jetzt (M= Medien) :)

Zitat:

Es ist ein SPIEL :mad:
exakt :D

aaamhkw1 25-02-2003 19:18

INDEX
 
hallo,

ab freitag kommt generals auf die liste!
das bedeutet zu kaufen ab 18 j.-war gerade in den nachrichten

gruss
aaamhkw1

moby3012 25-02-2003 19:20

wer lesen kann ist klar im vorteil

Raskolnikow 25-02-2003 19:25

Ich wette mit euch, dass RA1 (egal ob deutsche oder US-Version) nicht indiziert ist.

Der Versandhandel mit indizierter Ware ist übrigens auch verboten...

Blind Angel 25-02-2003 19:27

Zitat:

Original geschrieben von Raskolnikow
Ich wette mit euch, dass RA1 (egal ob deutsche oder US-Version) nicht indiziert ist.

Der Versandhandel mit indizierter Ware ist übrigens auch verboten...

aber zensiert wars glaub ich die dv.
anstatt soldaten blechmänner und so.
und anstatt blut öl.

Chrissyx 25-02-2003 19:31

Ich wünsche mir für das Generals-AddOn eine vierte Partei: Die BPjM!!:soangry: :soangry: :soangry: :soangry: Dann würden sie wenigstens im Spiel bekommen, was sie verdient hat! USA; China und GBA, vereinigt Euch! Es gibt einen neuen Gegner: Die BPjM!
Die haben wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank!:grrr: :grrr:
Was passiert nun mit dem Forum? Wird das Generals Forum entfernt? Was ist mit dem AddOn? Erscheint es in Deutschland überhaupt noch? Was ist mit dem Support? Wird es nur noch englisch Patches geben? Man, was für eine scheisse!:mad1: Erst wird Westwood aufgelöst und jetzt ist Generals ab Freitag auf'm Index! :KOTZ: TT, wo bist/bleibst Du???????:cry:

EDIT: Hab noch was vergessen: :rot: für BPjM!

CrazyIvan 25-02-2003 19:31

Zitat:

Original geschrieben von Weyounn
Es ist ein SPIEL :mad:
ja klar! deshalb sage ich ja auch dass die atombomben überhaupt nicht schlimm sind! und eigentlich denkt ich fast immer dasselbe!

aber wenn in einem film kleine kinder sich gegenseitig mit motorsägen zerhacken oder ein säugling irgendwie zerquetscht wird oder was weiss ich, sagst du dann immer noch das ist nur ein film?

NodMot 25-02-2003 19:32

Mich würde ja interessieren, ob das Board hier, also cncforen, darauf reagieren muß.
Ob das Generals-Forum evtl. geschlossen werden muß, oder ob es nur noch ein internes Forum gibt, in das man erst nach Altersnachweis ü. 18 rein darf ?

obsti 25-02-2003 19:33

Der Georgie darf alles aber wir dürfen nicht mal ein StrategieSPIEL SPIELEN

Na gott sei dank gibt es bei uns in Österreich (noch) keine Indizierungen:D

[UCD]Stormcrow 25-02-2003 19:34

Ich glaub er meinte Ra1. aber davon auch höchstens die englische, es liegt nämlich jetzt auch auf der Pyramide.

Ein Strategiespiel zu indizieren grenzt an Verfolgungswahn, man kann nichts in die Realität kopieren. ÄÄhhm und wenn ich da an AoE oder SC oder WC denke, muss ich aufschreien.
Unwissende Leute. Das sind Tiger die Elefanten Gras fressen beibringen sollen.

sleepingdog 25-02-2003 19:35

@crazyivan: vom grundgedanken her liegst du nicht einmal so daneben; die frage die man sich ja stellt ist...was ist alles noch zumutbar, bzw. in wiefern beeinflussen die medien unsere handlungen; doch gerade hier gehen die meinungen weit auseinander; und wie es so schön heißt...im zweifelsfall für den angeklagten...oder doch nicht???:rolleyes:
wann kommt george bush auf den index?? wenn man manche politiker reden hört könnte man meinen es gibt schon anträge :D

Weyounn 25-02-2003 19:36

Zitat:

Original geschrieben von CrazyIvan
aber wenn in einem film kleine kinder sich gegenseitig mit motorsägen zerhacken oder ein säugling irgendwie zerquetscht wird oder was weiss ich, sagst du dann immer noch das ist nur ein film?
Du hast natürlich recht, wenn genau soetwas genau gezeigt wird, dann verleitet es manch schwachen Verstand schon zum nachahmen. Aber in Gen wird nichts dergleichen dargestellt und die Grafik ist noch weit von Photorealismus entfernt.

Trouble4ever 25-02-2003 19:52

looool...wisst ihr wie gela mir dass ist ob das spiel indiziert ist oder nicht?

zoggen werde ich es weiterhin..loool...:rolleyes:

ps: das forum müsste doch dann hier geschlossen werden?richtig?:confused:

raptorsf 25-02-2003 19:56

Zitat:

Original geschrieben von Trouble4ever


ps: das forum müsste doch dann hier geschlossen werden?richtig?:confused:

gute Frage :confused:

aber ist doch alles hirnrissig. Wenn ich mir mal aus Ausländer ein Urteil erlauben darf: Ihr in Deutschland bzw. die zuständige Stelle hat hier eindeutig übertrieben. Und kommt mir nicht mit Realismus oder Nachahmer - wer hat schon ein Toxin-Tank in der Garage stehen?!?

EEBKiller 25-02-2003 19:58

Zitat:

Original geschrieben von Trouble4ever
looool...wisst ihr wie gela mir dass ist ob das spiel indiziert ist oder nicht?

zoggen werde ich es weiterhin..loool...:rolleyes:

ps: das forum müsste doch dann hier geschlossen werden?richtig?:confused:

naja, als internes Forum, für das man alle Board-User freischaltet... :D


Jo, die BPjM hat nen "klitzekleinen" Dachschaden. Ich würds ja verstehen, wenn man bei den gekillten Leuten die Blutlachen oder zerstückelte Körper rumliegen sieht, aber das ist ja nicht der Fall. Ausserdem:

Zitat:

Es ist nur ein Spiel :mad:
:yes:

:hmm: mal sehen, was die Cheffes hier noch sagen werden, bin mal gespannt...

Menace 25-02-2003 19:58

DIE WAHRHEIT warum es indiziert wurde :

Einer bei der BPJM hat es versucht online zu zocken.

als er die probleme sah und das es bei ihm nicht lief machte ihn so wütend das er sicht dachte "na warte euch würg ich eine rein.
so ein mieses onlinesystem mit schäbiger rankings und 0 clansupport das ist ja total jugendgefährdend. das kommt aufen index"

Blind Angel 25-02-2003 19:58

Zitat:

Original geschrieben von raptorsf
wer hat schon ein Toxin-Tank in der Garage stehen?!?
hmm.., vieleicht bauer lindemann aus rübendorf.

ne echt ma du hast schon recht.;)

MyersGer 25-02-2003 19:59

na ja da müssen wir wohl immer cnc g*n*r*ls schreiben :D

Blackhawker 25-02-2003 20:03

Hier muss ich jetzt auch mal meinen Senf dazugeben:
Die BPJS hat doch einen Knall:grrr:, wie wärs zensieren wir das Brettspiel Risiko? es ist Kriegsverherrlischend, mann muss die Welt regieren... oh wie schlimm:rolleyes:
In gewisser hinsicht verstehe ich es auch, das es indiziert wurde... aber von den genannten gründen wäre nur einer wirklich auf Generals zutreffend: Das töten von Zivilisten.
Aber selbst das kommt in etlichen anderen nicht indizierten spielen vor. Ich finde sogar das Sudden Strike brutaler war als Command & Conquer Generlas, wieso ist es nicht indiziert? Es hat nix mit der aktuellen politischen Lage zu tun, es spielt ja nur den 2ten weltkrieg nach:rolleyes::mad1:
IRONIE:
(Der folgende Text enthält Ironie)
und wir können ja so stolz auf den Krieg sein...

joshix 25-02-2003 20:10

hier mal die der offizielle Text der Folgen:
 
Zitat:

7. Indizierungsfolgen

zurück

Ist eine Schrift in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen und die Indizierung im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden, unterliegt sie bestimmten Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Diese Beschränkungen sind in den Paragraphen 3 - 5 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften im einzelnen aufgeführt. Ein Verstoß gegen die Vorschriften wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 21 GjS).




§ 3 GjS

§ 4 GjS

§ 5 GjS

Verstöße gegen die Abgabe-, Verbreitungs- und Werbeverbote

Bestellung von Jugendschutzbeauftragten oder Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle





§ 3 GjS



Keine indizierten Medien Kindern und Jugendlichen zugänglich machen!
Verboten ist das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen indizierter Medien gegenüber Kindern oder Jugendlichen.

Das Zugänglichmachen bildet hier den Oberbegriff. Es bedeutet: Niemand darf Kindern oder Jugendlichen den Inhalt des indizierten Mediums zeigen. Dabei ist gleichgültig, ob den Minderjährigen das indizierte Objekt in die Hand gegeben oder indirekt zugänglich gemacht wird. Es genügt, dass man z.B. den Videofilm selbst in den Recorder schiebt und Kinder oder Jugendliche dann zuschauen lässt. Ebenso macht jemand den Inhalt eines indizierten Buches zugänglich, wenn er den Minderjährigen daraus vorliest.

Bei den Fällen des Anbietens und des Überlassens wird Minderjährigen das indizierte Objekt in die Hand gegeben.

Ebenso dürfen indizierte Inhalte nicht durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste verbreitet, bereitgehalten oder sonst zugänglich gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn durch technische Vorkehrungen Vorsorge getroffen ist, dass das Angebot oder die Verbreitung des Inhalts auf volljährige Nutzer beschränkt werden kann.

Elternrecht und Jugendschutz

Da das Elternrecht in Art. 6 des Grundgesetzes privilegiert bleiben muss, sind alle Erziehungsberechtigten von Strafe ausgenommen, wenn sie indizierte Medien ihren Kindern zugänglich machen. Das steht in § 21 Abs. 4 GjS. Erziehungsberechtigter ist, wer das Sorgerecht für den Minderjährigen hat. In erster Linie sind das die Eltern.

In Missbrauchsfällen (z.B. bei einem Zugänglichmachen von Kinderpornographie), wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet wird, kann das Jugendamt einschreiten und gem. § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beim Vormundschaftsgericht alle geeigneten Maßnahmen herbeiführen, die unter Einschränkung des elterlichen Sorgerechts den Jugendschutz durchsetzen.

Zutritt für Kinder und Jugendliche verboten!

Soweit Gewerbetreibende auch mit indizierten Medien handeln, dürfen sie diese nicht an Orten ausstellen oder anbieten, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind oder von ihnen eingesehen werden können. D.h. indizierte Medien dürfen nur "unter dem Ladentisch" verkauft werden.

Werden indizierte Medien gewerblich vermietet (z.B. Videoverleih), so sind an die Räumlichkeiten, in denen die Medien angeboten und vermietet werden, besondere Anforderungen zu stellen:

Indizierte Medien, die an Kunden vermietet werden, dürfen nur in sogenannten Ladengeschäften ausgestellt oder angeboten werden. Bei Ladengeschäften, in denen indizierte Medien ausgestellt oder angeboten werden, muss Kindern oder Jugendlichen der Zutritt untersagt werden. Außerdem darf dieses Geschäft nicht von außen einsehbar sein.

Ein Ladengeschäft ist ein Einzelhandelsgeschäft, das einen separaten Außeneingang hat und räumlich und organisatorisch eigenständig betrieben wird. D.h.:

Es muss von einer öffentlichen Verkehrsfläche zu betreten sein;
es darf nur durch den separaten Außeneingang zugänglich sein;
es muss eigenes, nur für diesen Ladenbereich zuständiges Personal haben;
die gesamte Geschäftsabwicklung, vom Auswählen des indizierten Objektes durch den Kunden bis hin zum Bezahlen des Kauf- oder Verleihpreises an einer Kasse, muss sich in diesem Ladengeschäft abspielen.
So dürfen z.B. indizierte Videos nicht in Familienvideotheken ausgestellt oder angeboten werden.




§ 4 GjS



Kein Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk!
§ 4 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften enthält eine Reihe von Vertriebsbeschränkungen für indizierte Medien.

Indizierte Medien dürfen nicht

im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen,
in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt,
im Versandhandel oder
in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln angeboten, verkauft, verliehen oder vorrätig gehalten werden.
Im Versandhandel dürfen solche Medien nicht vertrieben werden, weil der Versandhandel das Alter seiner Kunden nur schlecht überprüfen kann. Wer auf dem Bestellschein sein Alter mit 18 Jahren angibt, muss dieses noch längst nicht erreicht haben.
Verlegern und Zwischenhändlern ist die Belieferung an die Inhaber oben bezeichneter Betriebe verboten.

Darüber hinaus sind Verleger, Zwischenhändler und Importeure verpflichtet, ihre Abnehmer von der Indizierung zu informieren.





§ 5 GjS



Nicht für indizierte Medien werben!
§ 5 GjS enthält drei Werbeverbote:

Ein indiziertes Medium darf nicht mehr in der Öffentlichkeit beworben werden. Zulässig ist die Werbung für das Medium innerhalb solcher Räume, zu denen nur Erwachsene Zutritt haben.
Für indizierte Teledienste darf nur geworben werden, wenn durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger Weise eine Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch Kinder oder Jugendliche ausgeschlossen ist.
Allerdings darf in keinem Fall mit der Indizierung "geworben" werden bzw. damit, dass ein Indizierungsverfahren anhängig ist oder war. Das gilt auch für den Fall, dass ein Medium nicht indiziert wurde.
Verboten ist jede Form der Werbung, auch die Werbung, die selbst nicht jugendgefährdend ist. Die Nennung auch nur des Titels eines indizierten Mediums ist verboten (sogenannte gegenstandsneutrale Werbung).




Verstöße gegen die Abgabe-, Verbreitungs- und Werbeverbote



Wer gegen die Vorschriften der §§ 3 - 5 GjS verstößt, macht sich strafbar!
Ein Verstoß kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Strafbar ist nicht nur vorsätzliches, sondern auch fahrlässiges Handeln.

Vorsätzlich handelt, wer bewusst und willentlich gegen das Gesetz verstößt. Fahrlässig handelt, wer bei genügender Sorgfalt hätte erkennen können, dass das Medium, das er verbreitet, indiziert oder schwer jugendgefährdend ist. Die Strafverfolgung wird durch Polizei und Staatsanwaltschaften wahrgenommen.

Erziehungsberechtigte sind von der Strafbarkeit ausgenommen, wenn sie ihren Kindern indiziertes Material zugänglich machen. Das folgt aus ihrem verfassungsrechtlich garantierten Sorgerecht. Dieses kann allerdings in groben Missbrauchsfällen gerichtlich eingeschränkt werden.





Bestellung von Jugendschutzbeauftragten oder Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle



Mit Inkrafttreten des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (IuKDG) wurden diejenigen, die gewerbsmäßig elektronische Informations- und Kommunikationsdienste zur Nutzung bereithalten, verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn diese Dienste allgemein angeboten werden und jugendgefährdende Inhalte enthalten können.
Die Verpflichtung des Diensteanbieters kann auch dadurch erfüllt werden, dass er eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle zur Wahrnehmung der Aufgaben nach den Sätzen 2 bis 4 verpflichtet.

Madmax 25-02-2003 20:15

Bei Vox kam bei "der Tag" ein bericht über die indizierung von gen, und danach kam Jackass the Movie als Film tip!:crazy:


aber jetzt mal ehrlich: bei euch in deutschland wird doch jeder mist indiziert!

Und die BPjS schreibt noch in gen werden die menschenrechte mit füssen getreten!

Wer hat vor 60 jahren die menschenrechte mit füssen getreten wie kein anderer?!! :mad:


Sorry aber die BPjS ist doch die grösste Irren-Vereinigung der Welt!

:grrr:

AuzingLG 25-02-2003 20:23

Also das ist doch wirklich besch***en! Ihr armen Detschlaender... HaHa! Ich bin Oesterreicher, keine 18 Jahre alt und hab CnC Gen schon! Aber wirklich, so 'nen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gesehen... Die sollten lieber was anderes indizieren, zum Beispiel die Organisation, die dahinter steckt. Dann duerften Sie nur noch indizierte Spiele indizieren, weil sie nix fuer die Sachen fuer juengere ist oder es duerften nur Spiele indiziert werden, die schon 18 Jahre lang auf dem Markt sind, weil sie dann alt genug sind um mit dem Indizierten zusammenzukommen! Also, was ich gesagt habe, ist doof, aber lustig waere es doch. *kicher* *prust*

MyersGer 25-02-2003 20:24

so bin mit essen fertig, kann ich ja auch mal was längeres schreiben:


war das nicht abzusehen? ich habs nach den gla missionen gedacht, dass da doch mal wieder einer nen antrag stellt. :rolleyes: na ja und wozu das in deutschland meist führt ist klar... :rolleyes:
und man kann wie bei jedem anderen spiel auch drüber streiten.
DASS es einen grund gibt das spiel zu induzieren will hier glaub ich keiner abstreiten. aber wie wird der gewertet im verhälnis zu anderen dingen im leben? wahrscheinlich überschätzt.
was müsste man alles verbieten, wenn man so argumentiert wie die liebe bpjm?

das müsste bei der musik anfangen... also verbieten wir marilyn manson, cradle of filth, slayer, and so on. so dann gehen wir ins normale fernseh programm: welt der wunder und andere wissens magazine. oft sieht man da tierversuche. was bringt das kleinen kindern bei? ich darf tiere quälen um ein ziel zu erreichen. gestrichen!! und man kann hier auch wieder noch viel mehr schreiben. (wie oben schon das brettspiel RISIKO genannt wurde)
alles argumente die gegen indizierung sprechen.
als nächstes müsste sich die bpjm allerdings selber auch den index setzen... auf deren offiziellen liste stehen alle titel und somit machen sie indirekt werbung :rolleyes: :D und sie nehmen den bürgern deutschlands freiheiten, die unsere demokratie doch eigentlich erhalten soll.


wenn das spiel kriegsverhärrlichend ist, DANN: ist es AOE auch, warcraft 3 auch, suddenstrike auch, blitzkrieg auch (allein der name schon :rolleyes: ), panzer und flugsimulationen auch, goerge bush auch. also setzen wir bushi boy doch auch auf den index! :D haut rein leute. wenn einer kriegsverherrlichend ist dann sind es die regierungen selber.

singemäßes(!) zitat von marilyn manson aus dem film bowling for columbine: "who's killing? me or the president? woh should be forbidden? me or him?"
tja und bei uns isses nicht der president sonder die bpjm und die regierung die dahinter steht! wieviele leben wurden schon von ihr quasi vernichtet?



noch kann ea ja einspruch erheben... ob sies machen werden? ich hoffe. wenn ja ich würde hinter ihnen stehen... will ja das addon irgendwann mal haben :D

AuzingLG 25-02-2003 20:28

Das mit der GLA kann ich nicht beurteilen, bin erst in China 6.

Kane986 25-02-2003 20:28

Kann man sich irgentwo gegen die Indizirung beschweren ???

swizzhero 25-02-2003 20:29

Zitat:

Original geschrieben von Kane986
Kann man sich irgentwo gegen die Indizirung beschweren ???
kannst demonstrieren gehen ansonsten nix ....:grrr:

DepressiveAge 25-02-2003 20:31

Das Game gehört nicht in Kinderhände, das Töten von Zivilisten mit einem Panzer ist sicher kaum zu kopieren, das stilisierte Verhalten durch Gewalt gegen Zivilisten/Mitmenschen zu einem bestimmten ziel zu gelangen durchaus. Weiterhin ist der Hintergrund der GBA geschmacklos in der heutigen Zeit. Das zeichnete sich übrigens schon seit 2 Jahren ab, Ea hatte genug Zeit das Game umzumodeln. Leid tuts mir für dieses Board da es sicherlich geschlossen wird.
MfG Pivo

Saroc 25-02-2003 20:31

Na ja, ich kann's schon irgendwo verstehen, ich meine GBA klaut Essen von hungrigen Menschen, du kannst Anthrax auf Zivilisten schießen.........aber die werden dieses geniale Game doch nicht wegschließen? :angst:


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