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YODA 25-03-2004 23:35

ich glaubs nicht

die genfer gillt fuer alle menschen erst mal
un den rest legt sich die eine oder andere regierung grad so wie es ihr in den kramm past

die amis machens ja grad mal wieder vor *guantanamo* wo sie 13 - 14 jaehrige kinder einsitzen haben


Die Regeln der Menschlichkeit
Als Teile des humanitären Völkerrechts regeln die Genfer Abkommen den Schutz, die Hilfe und die Behandlung der Opfer von Kriegen.

Bis Ende 2000 haben ca 189 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet.

Die weitere Verbreitung der Akzeptanz dieser Abkommen ist eines der Hauptanliegen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

I. und II. Genfer Konvention
Verwundete, kranke und schiffbrüchige Soldaten müssen geschont und geschützt, gerettet und gepflegt werden.
Gefallene dürfen nicht geplündert werden, sie sollen identifiziert und nach den Riten ihrer Religion bestattet werden.
Sanitäts- und Seelsorgepersonal ist durch das Schutzzeichen des Roten Kreuzes gekennzeichnet und in seiner Arbeit geschützt.
Sanitätsgebäude, -formationen, -fahrzeuge und -material dürfen nicht angegriffen werden.
III. Genfer Konvention
Kriegsgefangene sind jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln.
Sie sind wie eigene Soldaten zu versorgen.
Sie dürfen ihr persönliches Eigentum behalten.
Sie sollen ihren Glauben und auch Sport ausüben dürfen.
Sie sollen Post an ihre Angehörigen schicken dürfen.
IV. Genfer Konvention
Zivilpersonen dürfen nie angegriffen werden und sind jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln.
Zivilkrankenhäuser sind unbedingt zu schützen.
I. Zusatzprotokoll
Der Anwedungsbereich ist auf internationale bewaffnete Koflikte erweitert, in denen Völker gegen Kolonialherrschafft und fremde Besetzung sowie gegen rassistische Regime in Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung kämpfen.
Verboten sind Waffen und Kriegsmethoden, die überflüssige Verletzungen und unnötige Leiden sowie ausgedehnte, langanhaltende und schwere Umweltschäden verursachen.
Verboten sind auch unterschiedslose Angriffe, Aushungern von Zivilisten, Zerstörung von lebensnotwendigen Objekten, Kulturgut und Anlagen, die gefährliche Kräfte enthalten (Staudämme, Kernkraftwerke)
Unverteidigte Orte und entmilitarisierte Zonen dürfen nicht angegriffen werden.
Die Familienzusammenführung wird erleichtert.
Eine internationale Untersuchungskommission wird eingerichtet.
II. Zusatzprotokoll
Hier werden Schutzbestimmungen in nicht-internationalen Konflikten (Bürgerkriegen) geregelt, mit ähnlicher Tendenz, jedoch nicht so ausführlich wie die vorangegangenen Vereinbarungen.

Genfer Abkommen

Doc 28-03-2004 14:16

Als Soldaten gelten nur und ausschließlich diejenigen, die in Uniform kämpfen und damit eindeutig einer Partei zuzuordnen sind. Für diese gilt die Genfer Konvention. Siehe dazu die passenden Ausschnitte aus der Haager Landkriegsordnung:

Zitat:

Artikel 1.
Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heern, sondern auch für die Milizen und Freiwilligen-Korps, wenn sie folgende Bedingungen in sich vereinigen:
1. daß jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist,
2. daß sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen,
3. daß sie die Waffen offen führen und
4. daß sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachten.
In den Ländern, in denen Milizen oder Freiwilligen-Korps das Heer oder einen Bestandteil des Heeres bilden, sind diese unter der Bezeichnung "Heer" einbegriffen.
Artikel 2.
Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, um die eindrigenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet.
@bbman:
Unser Z Jak gilt nicht als Guerilla-Einheit, da in Uniform kämpfend. Sie wenden lediglich teilweise Guerilla-Taktiken an ...


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